Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.205

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Textziffer

Einzig der Umstand, dass der (Betriebskosten-)Zuschuss des Landes in Höhe von
€ 1.057.818,00 gemäß dem GuF-Vertrag einen Wertstand per 01.02.2017 darstellt,
war aus Sicht der Kontrollabteilung wie folgt anmerkungsbedürftig:
Bei Durchführung der im GuF-Vertrag festgelegten Valorisierung ergäbe sich nach
Einschätzung der Kontrollabteilung ein für das Jahr 2019 maßgeblicher Betrag von
€ 1.093.044,06. Für die Ermittlung des Betriebskostenanteiles der Stadt ab dem
Jahr 2019 wurde von der IVB (Betriebswirtschaft) allerdings lediglich der unvalorisierte BK-Anteil des Landes (€ 1.057.818,00) in Abzug gebracht. Die sich bezüglich
dem BK-Anteil des Landes ergebende Valorisierungsdifferenz liegt den Berechnungen der Kontrollabteilung zufolge für das Jahr 2019 bei einem Betrag von
€ 35.226,06.
Diesbezüglich wurde von der Kontrollabteilung auf die rechnerische Auswirkung dieser von ihr beschriebenen Differenz bezüglich den BK-Anteil der Stadt hingewiesen.
Für den Fall, dass die von der Kontrollabteilung angeregte Abstimmung mit dem
Land hinsichtlich der Valorisierungsproblematik des jährlichen Finanzierungsbeitrages positiv verläuft, wäre nach Einschätzung der Kontrollabteilung folgerichtig auch
der im ÖPNV-Vertrag festgeschriebene BK-Anteil der Stadt (€ 1.176.291,97) entsprechend zu reduzieren.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
daher, in Zusammenarbeit mit der IVB die von ihr aufgezeigte Valorisierungsdifferenz (€ 35.226,06) zu überprüfen und gegebenenfalls eine Reduzierung des städtischen BK-Anteile umzusetzen. Dies natürlich – und davon ging die Kontrollabteilung
aus – in Abhängigkeit der positiven Abstimmung mit dem Land hinsichtlich der generellen beschriebenen Valorisierungsthematik.
Von der MA IV wurde im damaligen Anhörungsverfahren zugesagt, die angeregte
Überprüfung des städtischen BK-Anteils in Abstimmung mit IVB und Land Tirol vorzunehmen. Die IVB sagte dabei ihre Unterstützung zu.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2020 hielt die Kontrollabteilung ihre
Anregung aufrecht. Dies insbesondere auch aufgrund der aktuellen Berichterstattung der Fachdienststelle im Hinblick auf die seinerzeit beanstandeten und nunmehr
offenbar geklärten Valorisierungen des Landes. Dadurch wurde die von der Kontrollabteilung in diesem Punkt aufgezeigte Berechnungsdiskrepanz ihrer Einschätzung nach bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Der zwischen Stadt und Land abgeschlossene Grund- und Finanzierungsvertrag
(GuF-Vertrag) sieht für das Land in Pkt. VII Abs. 4 einen weiteren (Betriebskosten-)Zuschuss in Höhe von € 505.613,00 (ab dem Jahr der Inbetriebnahme der
Fahrzeuge – voraussichtlich Mitte 2018) als anteilige Remisekosten für die Straßenbahnfahrzeuge der IVB vor.
Dieser Gesamtbetrag setzt sich mit einem Anteil von € 95.863,00 für Betriebskosten
der neuen Remise und einem Anteil von € 409.750,00 für die vorgeschriebenen
Hauptuntersuchungen der neuen Straßenbahn-Triebwägen zusammen. Der Anteil
der Stadt an den Betriebskosten für die neu errichtete (zweite) Remise der IVB beläuft sich auf einen Betrag von € 125.358,00.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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