Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.204
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sich unter Berücksichtigung des festgelegten SLF-Beitrages auf € 27.432,96 belaufen. Dieser Betrag werde von der MA IV noch beim Land Tirol eingefordert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Für die Kontrollabteilung war/ist die Abklärung der von ihr aufgezeigten Valorisierungsthematik auch deshalb von großer Bedeutung, weil sich die von ihr beanstandete Valorisierungsdifferenz in Anbetracht der hohen absoluten Beträge im gesamten 10-jährigen Zeitraum der Vertragslaufzeit zu Lasten der Stadt bzw. in weiterer
Folge der IVB auswirken würde. Unter einer von der Kontrollabteilung abschätzungsweise (vorsichtig) angenommenen künftigen jährlichen Valorisierung von
1,00 % p.a. würde der Differenzbetrag zu Lasten der Stadt bei insgesamt – also für
all 10 Jahre der Vertragslaufzeit – ca. € 1,2 Mio. liegen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV in diesem Zusammenhang weiterführend, künftige Valorisierungen des Landes im Auge zu behalten und alljährlich zu überprüfen. Die MA IV sagte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren zu, für eine künftige Prüfung der Valorisierung geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Die betroffene Dienststelle verwies im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau
2020 darauf, dass die im seinerzeitigen Anhörungsverfahren angeführten organisatorischen Maßnahmen noch nicht (gänzlich) abgeschlossen wären.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Entsprechend den zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung in Geltung stehenden Regelungen des ÖPNV-Vertrages verpflichtet sich die Stadt, die ihr jeweils
vom Land gemäß dem GuF-Vertrag zufließenden Finanzierungsbeiträge der IVB
über die IKB AG zur Verfügung zu stellen. Für die Stadt stellen diese Beiträge des
Landes somit aus buchhalterischer Sicht Durchläuferpositionen dar, die insgesamt
allerdings der Finanzierung der von der IVB erbrachten ÖPNV-Dienstleistung in der
LH Innsbruck dienen.
Für das Jahr 2019 sah der ÖPNV-Vertrag (Modifizierung) unter dem Titel „BK TramRegionalbahnprojekt Anteil Stadt Ibk.“ einen Betrag von € 1.176.291,97 für die Stadt
in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der IVB als (Betriebskosten-)Zuschuss vor.
Auf Basis der Regelungen des GuF-Vertrages (abgeschlossen zwischen Stadt und
Land) war ein (Betriebskosten-)Zuschuss des Landes in Höhe von € 1.057.818,00
(Achtung Wertstand 01.02.2017) berechenbar.
Von der Kontrollabteilung wurden diese im ÖPNV-Vertrag (Modifizierung) bzw. im
GuF-Vertrag dokumentierten Betriebskostenzuschüsse für das Regional- und Straßenbahnprojekt verifiziert. Dazu legte die IVB gegenüber dem Vertreter der Kontrollabteilung die von ihr erstellten (Betriebskosten-)Kalkulationen bzw. dahingehende umfangreiche weitere Berechnungsdetails offen. Die von der IVB in Verbindung mit der Kalkulation der Betriebskosten gegenüber der Kontrollabteilung vorgelegten Detailberechnungen waren für sie nachvollziehbar.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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