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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.203

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In Verbindung mit diesen vertraglich festgelegten Beiträgen des Landes stellte die
Kontrollabteilung bis zum Ende ihrer Projektprüfung per 31.12.2019 folgende Zahlungseingänge bei der Stadt fest:

Der für die Jahre 2017 und 2018 fixierte Finanzierungsbeitrag setzt(e) sich aus einem Beitrag für die bislang vom Land an die Stadt bezahlten „MÖSt-Mittel“
(€ 4.895.282,00) und einem Betrag zur Abgeltung für die Zusatzleistungen aus dem
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt-Ticket (SLF) (€ 1.346.005,00) zusammen. Ab dem
Jahr 2019 wird vom Land noch ein zusätzlicher Betrag von € 1.057.818,00 als (Betriebskosten-)Zuschuss zum Innsbrucker Straßenbahnsystem bezahlt. Wesentlich
ist aus Sicht der Kontrollabteilung, dass diese vertraglich fixierten Beiträge des Landes im GuF-Vertrag mit Wertstand 01.02.2017 festgeschrieben worden sind.
Von der Kontrollabteilung wurde in ihren Detailausführungen auf die aus ihrer Sicht
für den Finanzierungsbeitrag des Jahres 2018 gänzlich fehlende Wertanpassung
(€ 110.032,48) bzw. für den Finanzierungsbeitrag des Jahres 2019 zu geringe Valorisierung (€ 133.579,20) aufmerksam gemacht.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV als zuständiger Dienststelle, den von der Kontrollabteilung aufgezeigten (Valorisierungs-)Sachverhalt zu überprüfen. Gegebenenfalls wäre mit dem Land in Kontakt zu treten und sollten die ausständigen Valorisierungsbeträge von der Stadt beim
Land nachgefordert werden.
In der dazu seinerzeit abgegebenen Stellungnahme wurde von der MA IV darauf
hingewiesen, dass der aufgezeigte Sachverhalt bereits thematisiert und auch dem
Land mitgeteilt worden sei. Das Land habe dazu zunächst eine abweichende Ansicht vertreten. Auf telefonische Nachfrage sei allerdings erklärt worden, dass die
Valorisierung beim Land nicht budgetiert worden sei und daher nicht (gänzlich) ausbezahlt werden könnte. Zudem wurde angekündigt, dass die aufgeworfene Fragestellung in Verbindung mit der Evaluierung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt behandelt werden sollte.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2020 berichtete die zuständige Fachdienststelle darüber, dass die ausständige Valorisierung für das Jahr 2018 mit einem
Betrag von € 112.343,00 am 15.01.2020 vom Land gegenüber der Stadt zur Nachzahlung gelangt ist. Der Vollständigkeit halber erwähnt die Kontrollabteilung, dass
dieser Betrag im Vergleich zu den Berechnungen der Kontrollabteilung etwas höher
liegt, zumal vom Land die zur Wertanpassung verwendeten Prozentsätze (auf-)gerundet wurden. Somit ist die damals fehlende Valorisierung für das Jahr 2018 als
erledigt zu betrachten.
Hinsichtlich der für das Jahr 2019 vorgesehenen Evaluierung des SLF-Beitrages
habe kürzlich eine Einigung zwischen Land und Stadt erzielt werden können. Diese
liege aus betraglicher Sicht bei € 1.286.472,24 (ursprünglicher Betrag
€ 1.346.005,00). Der für das Jahr 2019 ausständige Valorisierungsbetrag würde

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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