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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.25

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- 182 -

eine sehr kostengünstige Möglichkeit der
Nutzung von Sport- und anderen Freizeiteinrichtungen zu haben. Es gibt Bestrebungen, dass sich die Bergbahnen Westendorf
bemühen werden, im Sinne einer Lösung einen Teil des dortigen Gebietes den NutzerInnen des Freizeitticktes anzubieten.
Sehr viele Innsbrucker BürgerInnen werden
daher von diesem heutigen Beschluss profitieren. Ich möchte dem Herrn Bürgermeister
gratulieren, der die Verhandlungen angeführt hat. Wir haben teilgenommen und können sagen, dass diese hart waren. Wir hätten uns auch vieles anders gewünscht. Die
Gemeinde Westendorf wollte weniger einbringen. Bei einer Verhandlung ist es immer
ein Geben und Nehmen, aber in den Entwicklungsmöglichkeiten ist das nahezu ein
Jahrhundertbeschluss, weil wir mit dem tollen Areal eine gute Grundlage schaffen können. Die NutznießerInnen sind die BürgerInnen.
GR Mag. Falch: Ich wollte mich eigentlich
nicht zu Wort melden, aber nachdem die
Gruppe der SeniorInnen sehr stark betroffen
ist, möchte ich hier Stellung nehmen.
Fakt ist, wie es der Bürgermeister angedeutet hat, dass die derzeitige Pacht € 780,-beträgt. Die Grundstücke sind nur sehr eingeschränkt nutzbar. Die Widmungshoheit
liegt bei der Gemeinde Westendorf. Die
Bausubstanz der Heime ist wirklich miserabel. Investitionen in Millionenhöhe wären
notwendig.
Das Verhältnis Leistung zu Gegenleistung,
wie Bgm.-Stellv. Lassenberger bereits angeführt hat, hat mich auch irritiert. Die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
spricht von € 135.000,-- pro Jahr, die wir
lukrieren könnten. Daher ist der Betrag von
€ 79.000,-- wesentlich geringer. Bei den Zusatzleistungen steht für mich auch ein gewisses Fragezeichen dahinter. Das betrifft
sowohl das Bettenkontingent als auch das
Freizeitticket. Werden diese Dinge dann tatsächlich realisiert? Es gibt auch keine Verwaltungsaufwandspauschale gemäß dem
Entgeltkatalog der Stadt Innsbruck.
Das Konzept für die dort zu realisierende
Freizeitanlage ist nicht gerade einfach. Zudem übernimmt die Gemeinde Westendorf
keine Betriebspflicht. Das sind alles Dinge,
worüber wir diskutieren sollten.
GR-Sitzung 18.03.2021

Trotzdem muss ich sagen, wenn man die
Fakten, die ich eingangs meiner Wortmeldung geschildert habe, mit der miserablen
Bausubstanz, der Widmungshoheit, dass
die Grundstücke nur eingeschränkt nutzbar
sind und mit dem geringen Pachtzins bewertet, muss ich sagen, dass wir dem Geschäft zustimmen. Es gibt für mich keine Alternative.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich war auch in die Verhandlungsgespräche eingebunden, welche wirklich sehr
lange und intensiv ausgefallen sind. Wir haben uns mit bestem Gewissen bemüht, das
Maximum für die Innsbrucker Bevölkerung
herausgeholt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, ALI und FRITZ, 4 Stimmen; gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
17.03.2021 (Seite 178) wird angenommen.
11.

MagIbk/36149/LA-LSA/1/SCK
Stadt Innsbruck - Verein Alpenzoo
Innsbruck-Tirol, teilweiser Erlass
des Fruchtgenussentgeltes am
Objekt "Ansitz Weiherburg" im
Jahr 2021

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
Die Stadt Innsbruck erlässt dem Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol (ZVR 003655994)
das gemäß Punkt IV.1 des Fruchtgenussvertrages vom 25.03.2019 für die Fruchtnießung am Objekt "Ansitz Weiherburg" (samt
diversen Außenanlagen) zu entrichtende,
wertgesicherte Fruchtgenussentgelt für die
Monate Jänner 2021 und Februar 2021 in
Höhe von insgesamt netto € 9.594,56
(brutto € 11.513,48).
Im Falle erneuter coronabedingt angeordneter (Betriebs-)Schließungen des Alpenzoos
oder des Ausstellungs- und Gastronomiebetriebes in der Weiherburg im Laufe des Jahres 2021 erlässt die Stadt Innsbruck dem
Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol (ZVR
003655994) auch für die Zeiträume weiterer
Schließungen das gemäß Punkt IV.1 des
Fruchtgenussvertrages vom 25.03.2019 zu
entrichtende Fruchtgenussentgelt von derzeit monatlich netto € 4.797,28 (brutto