Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.296
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
deutung hinsichtlich der Übernahme dieser Kosten durch die Stadt Innsbruck. Laut erhaltener Auskunft des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der Mag.-Abt. IV ist für das
Wirtschaftsjahr 2021 (bemerkenswerterweise) kein entsprechender Budgetposten seitens der
Stadt Innsbruck vorgesehen. Dem Leiter der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird daher nahegelegt, um eine rasche, aber v. a. transparente, projektbezogene Abwicklung der letztendlich von der Stadt Innsbruck zu tragenden Kosten bemüht zu
sein."
Zusammengefasst lassen sich daraus folgende Fakten entnehmen:
Frage 1:
Warum wurden die im Zusammenhang mit dem im Bericht KA-05830/2019 über
die Prüfung von Teilbereichen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt
des MCI-Neu und dem Projektabbruch auf Seite 114 (Textziffer 291) angeführten
Vergleich anfallenden Kosten im städtischen Voranschlag 2020 nicht berücksichtigt?
a) Wurde eine Budgetierung überhaupt seitens zuständiger MitarbeiterInnen in der
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, in Betracht gezogen? Falls ja, warum erfolgte eine solche dennoch nicht?
b) Gab es eine Anweisung/Weisung oder sonst wie auch immer geartete Einflussnahme durch politische MandatsträgerInnen, eine Budgetierung zu unterlassen?
Falls ja, durch welche Person(en) erfolgte eine solche Anweisung/Weisung oder
sonstige Einflussnahme und wie wurde selbige argumentiert?
Antwort:
Die Veranschlagung der durch den Projektabbruch entstandenen Kosten
wurde seitens der Mag.-Abt. IV, Budgetabwicklung und Finanzcontrolling, im
Zuge der Erstellung des Nachtragsvoranschlages im Juni 2020 geprüft. In
einem E-Mail vom 24.06.2020 an die Finanzdirektion wurde eine Arbeitsversion zum Nachtragsvoranschlag inklusive einer Liste mit Eckdaten übermittelt. In den Eckdaten wurde die Position "MCI Architektenhonorar" mit einem
geschätzten Betrag von € 400.000,-- angeführt. Die Arbeitsversion zum
Nachtragsvoranschlag sowie die Liste mit den Eckdaten wurden den politischen VertreterInnen der Koalitionsparteien am 26.06.2020 vorgelegt. In dieser Sitzung gab es einen politischen Konsens, die angeführte Position im
Nachtragsvoranschlag nicht zu berücksichtigen.
Frage 2:
Warum wurden die im Zusammenhang mit dem im Bericht KA-05830/2019 über
die Prüfung von Teilbereichen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauprojekt
des MCI-Neu und dem Projektabbruch auf Seite 114 (Textziffer 291) angeführten
Vergleich anfallenden Kosten – trotz spätestens mit 04.08.2020 bekannt gewordener konkreter Betragshöhe – im städtischen Voranschlag 2021 nicht berücksichtigt?
a) Wurde eine Budgetierung überhaupt seitens zuständiger MitarbeiterInnen in der
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, in Betracht gezogen? Falls ja, warum erfolgte eine solche dennoch nicht?
b) Gab es eine Anweisung/Weisung oder sonst wie auch immer geartete Einflussnahme durch politische MandatsträgerInnen, eine Budgetierung zu unterlassen?
Seite 2 von 3