Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.335
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbruck, 18. 3. 2021 DKN
18. März 7021
t .flGRI S"6/20Z-1
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
(zu Punkt 46.3)
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INNSBRUCK
Antrag gemäß§ 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
{Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)
Wahlfreiheit und Chancengerechtigkeit bei der Schuleinschreibung in lnnsbrucker Volksschulen: der digitale Bildungsstadtplan
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden
ANTRAG
betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt.
Sachverhalt:
Im Zuge der Schuleinschreibung in lnnsbrucker Volksschulen werden laufend Änderungswünsche zu den Schulzuordnungen gemäß dem lnnsbrucker Sprengelverzeichnis an die
Schulen herangetragen . Die Begründungen sind vielfältig und nachvollziehbar, sie entsprechen der Lebenskonzeption der betroffenen Eltern (möglicher Umzug, Schule in Arbeitsplatznähe, Herausforderungen von Patchworkfamilien, Nähe zu Großeltern oder Tagesmüttern, Frühbetreuung durch Breakfast Club, pädagogische Konzepte ... ).
Auch wenn Änderungswünsche unter bestimmten Bedingungen {Geschwisterkinder, Nachmittagsbetreuung) bereits jetzt möglich sind , ist das den Eltern in den meisten Fällen gar
nicht bekannt. Von Transparenz kann keine Rede sein.
Betroffen sind derzeit immer nur zwei Schulen, die Wunschschule und die Stammschule.
Wenn beide Schulleitungen mit dem Änderungswunsch einverstanden sind, kann er durchgeführt werden, sofern die Schulstruktur (Anzahl der Klassen) an beiden Schulen unberührt bleibt. Es fehlt jedoch völlig der Überblick, ob an anderen Schulen leichtere oder
auch passendere Tauschoptionen bestehen. Die Entscheidungen sind alles andere als einfach.
Das bedeutet für Eltern lange Wartezeiten und auch unterschiedliche Erfahrungen, da jede
Schulleitung erst die standortbezogenen Möglichkeiten abwägen und auch individuelle
Kriterien für eine Aufnahme heranziehen muss. Ein überraschender Zuzug kann zudem
jede Entscheidung ins Wanken bringen.
Das aufwändige Tauschsystem vermittelt keinesfalls den Eindruck von Wahlfreiheit und ist
deutlich begrenzt, da mangels Überblick bei Weitem nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
werden können, die für Familien hilfreich sind.
Zudem spitzt sich in Innsbruck das Problem zu, dass Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache wohn bedingt vermehrt an denselben Volksschulen eingeschrieben werden, wohingegen an anderen Standorten nur wenige Kinder mit Deutsch als Zweitsprache sind .
Während die Deutschförderklassen der einen Schulen aus den Nähten platzen, gehen an
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