Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.35

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St. Raphael ist eine Position mit der Bezeichnung Umstellung auf Microsoft Office
in Höhe von über € 23.000,-- ausgewiesen.
Das ist mir natürlich sofort ins Auge gestochen. Wenn ich mir meine Aufträge der letzten Jahre ansehe, kann ich sagen, dass so
eine Umstellung maximal im niedrigen einstelligen Tausend-Euro-Bereich liegt.

über € 3.500.000,-- (Fixzinssatz von
0,74 % mit vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in
100 vierteljährlichen Pauschalraten),
welche die lnnsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der Hypo Tirol
Bank AG zur Finanzierung der Errichtung von obengenannten Wohnbauvorhaben aufnimmt.

Mit einem solchen Auftrag hätte ich für das
restliche Jahr ausgesorgt. Vielleicht ist die
Formulierung ein wenig ungeschickt gewählt und inhaltlich in dieser Position viel
mehr verpackt. Das entzieht sich meiner
Kenntnis. Auf jeden Fall würden wir uns in
Zukunft mehr Transparenz wünschen, dass
die einzelnen Positionen genauer aufgeschlüsselt werden.

Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt,
diesbezügliche Bürgschaftserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Hypo Tirol
Bank AG gemeinsam mit zwei weiteren GemeinderätInnen zu unterzeichnen.

GR Mag. Ing. Anzengruber, BSc: Es geht
nicht nur um die Microsoft-Office-Lizenzen,
sondern um das Gesamtprojekt mit Hardware und Ähnlichem. Das wollte ich nur zur
Aufklärung beitragen. Die privaten Heime
sind eine sehr wichtige Säule für die SeniorInnen in unserer Stadt.

18.

Genehmigung für die Verwendung
von Subventionsmitteln aus dem
Vorjahr sowie Erstreckung der
Nachweisfrist

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:

Der Antrag des Stadtsenates vom
17.03.2021 (Seite 184) wird angenommen.
IV 2848/2021

Die Mag.-Abt. V, Kultur, wird ermächtigt, bei
COVID-bedingten Verschiebungen von Veranstaltungen und Projekten die Verwendung von im Jahr 2020 zuerkannten Subventionen im Jahr 2021 zu genehmigen.

Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei WBF-Ergänzungsdarlehen von der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei
der Hypo Tirol Bank AG für die Errichtung verschiedener Wohnbauvorhaben

Dieser Genehmigung hat eine Prüfung der
aktualisierten Projekt- und Finanzierungspläne vorauszugehen. Weiters kann die
Frist für den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der 2020 zuerkannten
Subventionsmittel bis längstens 31.12.2021
erstreckt werden.

17.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.03.2021:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung gemäß § 1356 ABGB für die
Rückzahlung zweier WBF-Ergänzungsdarlehen über insgesamt € 5.500.000,--.
1.

Darlehen Wohnobjekt "Widumweg Igls
(Neubau betreutes Wohnen)" über
€ 2.000.000,-- (Fixzinssatz von 0,74 %
mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Pauschalraten),

2.

Darlehen Wohnobjekt "Amraser
Straße 26 (Neubau 44 Wohnungen)"

GR-Sitzung 18.03.2021

V-KU 02995/2021

Beschluss (einstimmig):

Zuerkannte Subventionen des Jahres 2021
können in entsprechenden Fällen davon unberührt ausbezahlt werden. Dem Stadtsenat
bzw. dem Gemeinderat ist zum 30.06.2021
sowie zum 31.12.2021 eine Liste über diese
bewilligten Anträge zur Kenntnisnahme vorzulegen.