Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.36
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- 193 -
19.
V 2348/2021
Verwendung der Sondersubvention 2020 im Jahr 2021 samt Verlängerung der dazugehörigen
Nachweisfrist für den Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 10.03.2021:
Die Verwendung der Sondersubvention 2020 wird für den Verein Alpenzoo
Innsbruck-Tirol für das Jahr 2021 genehmigt
und die Frist zur Erbringung der dazugehörigen Nachweise bis zum 31.12.2021 verlängert.
GRin Mag.a Seidl: Wir werden uns bei diesem Punkt nicht der Stimme enthalten und
haben daher ein anderes Stimmverhalten
als bei dem zuvor behandelten Akt über den
Alpenzoo Innsbruck-Tirol.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer, GR Kaufmann und
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber Bsc,
3 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.03.2021 (Seite 193) wird angenommen.
20.
V 2214/2021
Vorschreibung der Kindergarten-,
Schülerhort- und Tagesheimtarife
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 10.03.2021:
Die Betreuungsbeiträge in den städtischen
Kindergärten, Schülerhorten und Tagesheimen werden im Februar und März 2021 aliquotiert verrechnet.
Für die Kindergärten, Schülerhorte und die
Tagesheime der Volks- und Sonderschulen
werden im Februar 2021 zwei Wochen, für
die Tagesheime der Mittelschulen eine Woche verrechnet.
Im März 2021 wird in den Kindergärten,
Schülerhorten und Tagesheimen der Volksund Sonderschulen wieder der gesamte Betreuungsbeitrag verrechnet, in den Tagesheimen der Mittelschulen nur der aliquotierte Beitrag für zwei Wochen.
StRin Mag.a Mayr: Wir haben in unserer
Runde zum Wirtschaftspaket über die jetzt
zu behandelnden Maßnahmen gesprochen.
GR-Sitzung 18.03.2021
StRin Mag.a Oppitz-Plörer hat diese Vorgangsweise in den Sitzungen angesprochen
und ich habe die gleiche Sichtweise.
Wir setzen nicht nur die Gastgartentarife
aus, sondern haben auch in jedem Lockdown auf die Einhebung der Gebühren in
den städtischen Kindergärten, Tagesheimen
und Horten verzichtet. Das ist eine wichtige
Entlastung, ein soziales Signal und auch
eine Form eines Wirtschaftspaketes. Ich
möchte mich ganz herzlich für die Zustimmung bei allen bedanken. Für die Ausfälle
an Einnahmen können wir nirgends Förderungen lukrieren. Wir setzen diese Maßnahme aber ganz bewusst, die bisher immer einstimmig beschlossen wurden.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.03.2021 (Seite 193) wird angenommen.
21.
V-KJ 3085/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
GRin Mag.a Seidl: Wir haben jetzt schon
mehrere solche Förderverträge hier im Gemeinderat beschlossen. Bei einigen sind die
Beträge sehr gering und daher frage ich
mich, ob der Aufwand für die Vorlage nicht
enorm hoch ist. Vielleicht kann man in Absprache mit dem Land Tirol eine Form finden, damit die einzelnen Förderverträge in
einen Gesamtvertrag gepackt werden. Nicht
für jeden einzelnen Zuschuss ist ein Vertrag
auszuarbeiten.
Es geht mir dabei um die Effizienz bei allen
Beteiligten. Das wäre mir wichtig, dass dies
in Zukunft anders geregelt wird.
StRin Mag.a Mayr: Ich danke GRin
Mag.a Seidl für ihre Wortmeldung. Du