Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.39

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- 196 -

gemäß dem vorliegenden Bericht der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
vom 11.01.2021 im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck 2012
€ 3.400.000,-- (Haushaltsstelle 1/21000786100) und in der mittelfristigen Finanzplanung 2022 € 3.300.000,-- präliminiert.
GR Mag. Plach referiert den Antrag des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 18.02.2021:
25.

MagIbk/30600/RA-VL-GU/61
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR), Vorschlag
zur Änderung des § 42, Unterfertigung von Urkunden

GR Mag. Plach referiert den Antrag des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 18.02.2021:
Der beiliegende Entwurf zur Änderung des
§ 42 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vom 08.02.2021 wird mit folgender Änderung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt:
Der Stadtmagistrat hat dem Gemeinderat
vierteljährlich eine Aufstellung der nach dem
dritten Satz unterfertigten Urkunden zur
Kenntnis zu bringen.
Die Modalitäten für den Abschluss von privatrechtlichen Verträgen von Seiten der
Stadt Innsbruck sollten vereinfacht werden.
Es ist derzeit ein sehr großer administrativer
Aufwand, Unterzeichnungen für zahlreiche
sehr simple und nach Schablonen ablaufende Verträgen durchzuführen.
Nach Diskussion im Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss wurde befunden, dass eine zukünftig verpflichtende
vierteljährliche Berichterstattung über solche Unterfertigungen an den Gemeinderat
ergehen soll und dass das jeweilig zuständige Organ dies an Bedienstete des Stadtmagistrates delegieren kann.
GRin Mag.a Seidl: Ich möchte für uns
Stimmenthaltung anmelden.

GR-Sitzung 18.03.2021

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 18.02.2021
(Seite 196) wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
unterbricht um 12:05 Uhr die Sitzung.
Bgm. Willi setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um
12:20 Uhr wieder fort.
GR Onay referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 04.03.2021:
26.

KA 47/2021
Bericht über die Follow up-Einschau 2020

Bgm. Willi: Ich darf festhalten, dass wir bei
diesem Bericht keine Kenntnisnahme benötigen. § 74 Abs. 2 IStR sagt, dass der Kontrollausschuss dem Gemeinderat über die
Behandlung der Prüfberichte der Kontrollabteilung nach Abs. 1 lit. b innerhalb von
sechs Monaten nach deren Einlangen zu
berichten hat.
GR Onay: Ich darf den Bericht der Kontrollabteilung referieren. Wir haben jetzt die
20. Follow up-Einschau und können auf
eine Erfolgsquote von 90 % hinweisen. Das
ist laut Kontrollabteilung ein Spitzenwert österreichweit. Daher darf ich den MitarbeiterInnen der Kontrollabteilung aber auch allen
geprüften Stellen herzlich gratulieren.
Dadurch wird gezeigt, dass die Kontrolle gut
funktioniert. Das ist ein Erfolg, auf den wir
als Stadt Innsbruck stolz sein können.
GRin Dengg: Mein Dank gilt der Kontrollabteilung. Wir haben bei der Follow up-Einschau gesehen, dass sich ein roter Faden
durch die Berichte zieht. Bei der Textziffer 23, Prüfung Teilbereiche Ankauf und
Vermietung Stadtbibliothek, haben wir wieder einen Betrag von € 785.053,73, den die
Stadt Innsbruck der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) schuldet. Wohlgemerkt ist dieser Betrag seit Jahresende 2018 offen.