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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.44

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Die zweite Variante wäre, dass wir die Annuitäten aussetzen. Zur Erklärung der recht
komplexen Materie möchte ich Folgendes
vorausschicken: Die Stadtbibliothek wurde
von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) gekauft und an uns vermietet. In
dieser Miete stecken auch die Finanzierungskosten der Darlehen. Nach Tilgung
der Darlehen fällt die Miete auf das absolute
Mindestmaß, das laut Finanzverwaltung
noch zulässig ist.
Was ist passiert? Der Abschluss des Mietvertrages hat relativ lange gedauert. Die
Bankdarlehen haben schon deutlich früher
bedient werden müssen. Dies hat die Kontrollabteilung natürlich beanstandet. Daher
sind Kosten in Höhe von € 800.000,-- angefallen und dieses ist Problem noch zu lösen.
Wir könnten auch - das ist noch zu besprechen - Tilgungen in dieser Höhe aussetzen.
Die dritte Variante, die nicht sehr elegant ist,
wäre, den Betrag nach Auslaufen der Darlehen anzuhängen. Der Betrag würde dann
aber immer aufscheinen.
Meiner Meinung nach sollten wir die Sache
relativ schnell klären. Ich habe den Auftrag,
die Verhandlungen mit der IIG zu führen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wenn die
Summe in die Eröffnungsbilanz kommt,
scheint sie dann als Schulden auf?
Mag. Verdross: Das wird eine Verbindlichkeit sein.
StR Federspiel: Wenn der Herr Bürgermeister sagt, die Sache ist geklärt, bedeutet
das, dass der Betrag sofort bezahlt wird? Oder habe ich das falsch verstanden?
Bgm. Willi: Diese Frage beantworte ich. Es
ist geklärt, welche Wege es gibt, das zu lösen. Einen dieser drei referierten Wege werden wir nach interner Diskussion mit der IIG
beschreiten. Die drei Möglichkeiten sind
jetzt bekannt.
GRin Dengg: Herr Bürgermeister, wir sprechen aber jetzt von sämtlichen Summen,
die bereits eine Million Euro übersteigen,
also nicht nur von dem Betrag von
€ 785.000,--, oder?
Bgm. Willi: Wir sprechen jetzt nur über die
Summe für die Stadtbibliothek.
GRin Dengg: Was geschieht mit den anderen Positionen, die schon länger offen sind?
GR-Sitzung 18.03.2021

Bgm. Willi: Diese sind nicht involviert, das
ist richtig.
StR Federspiel: Das heißt, dass der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck im Endeffekt schon lange nicht mehr
stimmt, Mag. Verdross?
Bgm. Willi: Diese Frage kann ich beantworten. Ein Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck ist immer der Versuch
der Einschätzung der Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr. Wer von Euch
ist in der Lage die Einnahmen und Ausgaben für den persönlichen Haushalt genau zu
schätzen? Niemand hebt die Hand.
StR Federspiel: Die Familie zu Hause.
Bgm. Willi: Ich darf darauf hinweisen, dass
wir Ende letzten Jahres einen Überschuss
von € 11 Mio. hatten. Das heißt, dass wir
uns um diesen Betrag bei den Einnahmen
und Ausgaben verschätzt haben. Ein
Budget ist immer der Versuch einer Annäherung. Unter dem Jahr passieren Dinge,
die man nicht so planen kann. Es gibt
manchmal weniger oder auch mehr Einnahmen. Genauso ist es bei den Ausgaben. So
ist das Leben. Jede/r von Euch kennt das
aus dem eigenen Haushalt.
Daher bringt das Beharren auf der Budgetwahrheit nichts. Es gibt eine wunderbare
Darstellung, wie man bei der Budgetierung
vorzugehen hat. Diese lasse ich Euch gerne
zukommen. Das ist eine Seite, die Finanzdirektor Mag. Müller erarbeitet hat. Dann wissen alle, wie man sich unter der Vorgabe alles möglichst gut einzuschätzen, einem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck nähert.
GR Onay: Herr Bürgermeister, eine Frage
ist noch offengeblieben. Es war bekannt,
dass der Betrag offen ist. Daher frage ich
Dich als Finanzreferent, warum entschieden
wurde, in der Sache nichts zu tun.
Bgm. Willi: Der stellvertretende Finanzdirektor hat erzählt, warum der Betrag noch
nicht abgewickelt worden ist und er den Auftrag hat, in der Sache vorzugehen.
StR Federspiel: Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen hat von berechtigten Zweifeln
an der Budgetwahrheit gesprochen. Diese
Aussage kann ich von unserer Seite her nur
unterstützen.