Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.80
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die es in der Stadt Innsbruck gibt, auf breitere Schultern zu verteilen. Vor allem in der
jetzigen Situation.
Warum sollte ein Bgm.-Stellv. Lassenberger
oder ein StR Federspiel keine Ressorts bekommen? Das gibt es in der Stadt Graz und
in anderen Landeshauptstädten. Das ist rein
der Ideologie geschuldet und schadet letztendlich der ganzen Stadt Innsbruck. Deswegen dieser Antrag.
Bgm. Willi: Es gab auch vor meiner Zeit als
Bürgermeister nicht amtsführende StadträtInnen. Das ist nicht so neu und da waren
andere BürgermeisterInnen an der Macht,
nicht von den GRÜNEN.
GR Appler: Es gab immer wieder nicht
amtsführende StadträtInnen, es gab aber
auch eine Stadtregierung mit elf amtsführenden StadträtInnen. Mir geht es in meiner
Wortmeldung um etwas anderes.
GR Mayer, so wie Sie den Antrag geschrieben haben, ist das nicht das, was der Gemeinderat der Stadt Innsbruck tun könnte
oder sollte. Es ist richtig, dass die Tiroler
Landesregierung und der Tiroler Landtag
unser Stadtrecht beschließen, aber bei aller
Liebe, wir machen uns das schon noch
selbst aus - und zwar in diesem Raum!
Wir schlagen solche Angelegenheiten dem
Landtag vor und gehen dann in Diskussion.
Die Diskussionen mit dem Landtagspräsidenten a. D. bezüglich des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) sind allen MandatarInnen, die in der letzten Legislaturperiode im Hause waren, noch als legendär in Erinnerung, da er immer wieder
einen wertvollen Input lieferte.
Ich finde diesen Antrag deshalb so schrecklich, weil er einfach nur populistisch ist. Es
geht sicher nicht, dass Bgm. Willi alleine in
den Landtag geht, dort mit den Abgeordneten einen Vorschlag ausarbeitet, der in eine
Begutachtungsphase beim Land Tirol geht,
und wir hier im Gemeinderat der Stadt Innsbruck diesen Vorschlag erst dann sehen,
wenn er im Land Tirol beschlossen wurde.
Wenn man so etwas wirklich möchte, kann
man dazu auch eine Diskussion über eine
Proporzregierung führen. Das ist legitim und
demokratisch. Es kann eine Diskussion darüber geführt werden, ob das generell so gemacht wird; oder man kann darüber sprechen, ob vier amtsführende StadträtInnen
GR-Sitzung 18.03.2021
im IStR genug sind. Auch das kann man
machen.
So, wie dieser Antrag formuliert ist, weiß ich
nicht, wie das gemeint ist. Machen wir generell eine Proporzregierung oder behalten
wir unser IStR, womit die/der jeweils amtierende BürgermeisterIn bestimmt, wie viele
StadträtInnen den Stadtsenat bilden.
Diese/r bestimmt, wer eine Amtsführung bekommt und wer nicht. Das ist eine Diskussion, die man sehr breit im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss führen kann. Der Vorsitzende hat sich gemeldet und ich bin überzeugt davon, dass er
darauf eingehen wird, dass wir das schon
zum Teil getan haben.
Gerne kannst Du, GR Mayer, Dich dort als
Zuhörer einbringen. Es ist aber sicher keine
Diskussion, die man mit einem banalen Antrag hier einbringt und dann probiert, einfach über die Klippen zu springen. Das ist
ein Antrag, der das Gefüge zwischen einer/m direkt gewählten BürgermeisterIn und
dem Gremium Gemeinderat massivst beeinflusst und zig Passagen unseres Stadtrechtes und unserer Geschäftsordnung, in
Wahrheit das gesamte Gefüge dieser Stadt
beeinflusst.
Das macht man nicht mit einem banalen
Antrag, der noch gar nicht besprochen
wurde. Traurigerweise, denn ich schätze
GR Mayer sehr, ist dieser Antrag nichts weiter als purer Populismus und deshalb lehnen wir diesen als Fraktion ab - auch wenn
ich der Grundsatzdiskussion und dem Führen derselben, ob wir tatsächlich ein Proporzsystem machen sollten, offen gegenüberstehe. Darüber soll man diskutieren,
das gehört zu demokratischen Gremien,
aber nicht auf diesem Wege. Deshalb
würde ich darum bitten, das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), das so
etwas wie unsere kleine Verfassung ist, zu
respektieren.
GR Mag. Plach: In Sachen Euphorie nahm
mir GR Appler schon etwas vorweg, das
mich auch an diesem Antrag stört: Es ist ein
Antrag, der nicht ganz "Fisch" und nicht
ganz "Fleisch" ist. Ich war mir nicht sicher,
ob es ein Vorschlag für eine Änderung des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) gemäß § 89 IStR an den Tiroler
Landtag ist, oder doch einfach nur dazu da