Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.81

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- 238 -

ist, BürgermeisterInnen zum Land Tirol zu
schicken, um zu reden.
Betonen möchte ich, dass wir politische Entwicklungen, die wir gut oder nicht so gut finden, nicht durch Änderungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
sanieren. Das ist nicht der Fall. Wenn es
hier in diesem Haus politische Konstellationen gibt, die einem nicht gefallen, kann man
das nicht über eine Änderungen der Rahmenbedingungen sanieren, sondern muss
im derzeit bestehenden System für neue
Lösungen sorgen.
Darüber hinaus ist es immer gefährlich,
wenn man an einer einzelnen Schraube im
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zu drehen beginnt und alles andere lässt, wie es ist.
Inhaltlich finde ich diesen Antrag falsch, weil
wir ein sehr ausgewogenes System zwischen dem direkt durch das Volk gewählten
Organ Bürgermeister und dem gewählten
Organ Gemeinderat haben. Nur wenn beide
Organe damit einverstanden sind, darf eine
Amtsführung zugeteilt werden. Das ist ein
sehr wichtiger Ausgleich, weil die BürgerInnen sich erwarten, dass es in die eine oder
andere Richtung geht.
Ich nenne nur das Beispiel, um den "Elefanten", der im Raum steht, anzusprechen:
Wenn Bgm.-Stellv. Lassenberger eine
Amtsführung innehätte, würde er sie etwas
anders gestalten als Bgm. Willi. Das erwarten sich die BürgerInnen in dieser Stadt
auch. Das muss hier in diesem Raum entschieden werden und entsteht durch die
Wahlen, die die BürgerInnen in Bezug auf
die/den BürgermeisterIn treffen.
Was würde es bedeuten, wenn jedes Stadtstenatsmitglied automatisch eine Ressortführung bekäme? In anderen Gemeinden
gibt es das und auch im Land Niederösterreich. Das führt dann dazu, dass die FPÖLandesrätin in Niederösterreich für das sehr
"mächtige" Ressort des Veterinärwesens
zuständig war. Das heißt, dass man ihr ein
Ressort geben musste, und bei aller Wertschätzung für das Veterinärwesen, war das
kein großer politischer Wirkungsbereich.
Deshalb sollten solche Vorschläge immer
zu Ende gedacht werden, und daher kommt
auch von unserer Seite Ablehnung zu diesem Vorschlag, wobei wir gerne im Rechts-,
GR-Sitzung 18.03.2021

Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
darüber noch diskutieren können.
42.

Sprach- und Gebärdendolmetscher, Beendigung der Tätigkeit
bei der heutigen Sitzung

Bgm. Willi: Die Sprach- und GebärdendolmetscherInnen beenden jetzt um kurz nach
17:00 Uhr ihre Tätigkeit. Ich möchte mich
ganz herzlich für die Arbeit bedanken. Bis
zur nächsten Sitzung. (Beifall von allen Seiten)
Zu Punkt 41.10:
GfGR/42/2021
Nicht amtsführende StadträtInnen,
Abschaffung (GR Mayer)
GRin Mag.a Seidl: GR Mayer, über den
Grund dieses Antrages sind wir uns einig.
Wir wollen beide, weder das Bürgerforum
Tirol - Liste Fritz (FRITZ) noch "Das Neue
Österreich und Liberales Forum" (NEOS),
keine nicht amtsführenden StadträtInnen.
Der Zugang, den wir wählen, ist aber ein
ganz anderer. Wir werden diesem Antrag
nicht zustimmen können und ich werde das
nun begründen.
GR Appler und GR Mag. Plach möchte ich
für ein paar Dinge danken, die sie sagten.
Im Gegensatz zu ihnen sehen wir NEOS
sehr wohl Bedarf, Reformen durchzuführen,
die von PolitologInnen schon seit langem
kundgetan werden.
Im Zuge einer Direktwahl einer/s Bürgermeisterin/s hätte man natürlich auch über
die proportionale Verteilung von Stadtsenatssitzen debattieren müssen. Das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat sehr wohl einen gewissen
Zusammenhang mit der österreichischen
Bundesverfassung, in der niedergeschrieben ist, wie Städte mit Statut ihre Stadtsenatssitze zu beschicken haben. Es ist
also kein reines Landesgesetz und kein reines Gesetz der Stadt Innsbruck, das wir
verändern können. Dafür brauchen wir die
Änderung der österreichischen Bundesverfassung bzw. des Gesetzes. Das ist der Artikel 117 Abs. 5.
Wir sind nicht der Meinung, dass man diesen nicht amtsführenden StadträtInnen, wie