Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.180

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Wenn man sich die Ressortverteilung laut Kurzprotokoll genauer ansieht, dann stellt sich die
Frage, ob der diesbezügliche Beschluss gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) bzw. Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) überhaupt möglich ist, da laut Beschluss Bürgermeister Georg Willi für die Ressorts Umwelt, Energie und Mobilität mit Teilbereich
"Straßenverkehr und Straßenrecht" zuständig ist, StRin Mag.a Ursula Schwarzl ebenfalls für die
Ressorts Umwelt und Energie. Hingegen beim Ressort Mobilität ist StRin Mag.a Ursula Schwarzl
als Verkehrsstadträtin nicht mehr für Straßenverkehr und Straßenrecht zuständig (???), sondern
für "Verkehrsplanung und Umwelt". Bedeutet im Klartext: Die Stadt Innsbruck verfügt laut Beschluss über zwei UmweltstadträtInnen, zwei EnergiestadträtInnen und zwei VerkehrsstadträtInnen, Letztere mit einem unterschiedlichen Aufgabenbereich, welcher im Regelfall nicht voneinander zu trennen ist.
Abschließend wird festgestellt, dass der Gemeinderat der Stadt Innsbruck eine Zuteilung von
Ressorts an den Bürgermeister ebenso beschlossen hat, für welche er ohnehin unter anderem
aufgrund geltender Rechtsvorschriften zuständig ist.
Frage 1:

Ist es überhaupt rechtlich, organisatorisch und politisch möglich, das Verkehrsressort zu splitten?

Antwort:

ja

Frage 2:

Wenn ja, warum wurde das Verkehrsressort gesplittet, zumal es ja eigenartig erscheint, dass der Bürgermeister der Verkehrsstadträtin die Agenden "Straßenverkehr und Straßenrecht" entzieht?

Antwort:

Im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) werden keine inhaltlichen Ressorts festgelegt. Der Bürgermeister hat die Agenden nicht "entzogen".

Frage 3:

Warum haben Sie als Bürgermeister Verkehrsstadträtin Mag.a Schwarzl die Agenden "Straßenverkehr und Straßenrecht" entzogen, zumal Sie ihr diese Agenden
2018 noch übertragen haben?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 4:

Welche konkreten politischen Aufgaben umfassen die Agenden "Straßenverkehr
und Straßenrecht"?

Antwort:

Bei der Ressortzuteilung werden Zuständigkeiten für Agenden städtischer
Dienststellen zugewiesen. In diesem Fall erfolgte das für das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht.

Frage 5:

Ist die Tatsache, dass Sie als Bürgermeister selbst die Agenden des Verkehrsressorts "Straßenverkehr und Straßenrecht" übernommen haben, ein Eingeständnis,
dass StRin Mag.a Schwarzl bei der Errichtung der Begegnungszone usw. doch
nicht rechtmäßig handelte?
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