Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.35

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Vielleicht weiß die für Sport zuständige
StRin Mag.a Mayr da noch mehr.
StRin Mag.a Mayr: Ich habe in meinem ersten Beitrag schon erwähnt, dass es um jene
Mittel geht, die von den Olympischen Jugend-Winterspiele 2012 (YOG) übriggeblieben und in die ITS geflossen sind.
Die Gelder setzen sich anteilsmäßig aus
45 % Landes-, 45 % städtische und
10 % ÖOC-Mittel zusammen. Natürlich ist
das für den Nachwuchsleistungssport bestimmt, der genau zwischen dem Vereinssport mit dem Nachwuchs, mit den Kindern
und dem Übergang zu wirklichem Spitzensport liegt.
Wenn man mit den Vereinen spricht, egal
welcher Sportart, ist das die Phase, die am
schwierigsten zu überbrücken ist, weil die
TrainerInnensituation in Österreich eigentlich ungelöst ist. Wie werden TrainerInnen
ausgebildet, wie werden sie entlohnt? Es ist
so, dass sie neben ihrer normalen Arbeit in
ihrer Freizeit schauen müssen, wie sie ihre
Schützlinge zum Ziel bringen.
Das ist eine sehr schwierige Situation, sowohl für die SportlerInnen als auch für die
Leute, die sich in dem Bereich engagieren.
Die, die in den Genuss dieser Einrichtung
Nachwuchsleistungssport kommen, sind genau die Leute, die bei uns ja an einem Breitensportverein angedockt sind. Es sind
junge Leute von Judo über Schwimmen bis
hin zu allen möglichen Vereinen in Innsbruck und darüber hinaus, die hier den
Übergang finden, weil es der eigene Verein
nicht bieten kann.
Es ist ein Verbindungsstück, das notwendig
ist. Es war die sinnvollste Form, das Geld
dort hinzugeben, nämlich vom ursprünglichen Widmungszweck her, als auch von
dem, wie es aussieht, wenn wir uns die
Sportlandschaft von Innsbruck und Tirol anschauen.
GR Onay: Ich habe nun den Vereinsregisterauszug vor mir, weil ich es immer kritisch
sehe, wenn PolitikerInnen ad personam in
solche Vereine gehen. Ich hätte es lieber
der Szene überlassen.
Die Argumente kann ich natürlich nachvollziehen. Aber wenn ich lese: LH-Stellv. Geisler, Obmann, StRin Mag.a Mayr, Schriftführerin, GR Wanker, SchriftführerinGR-Sitzung 22.04.2021

Stellvertreter, dann ist aus meiner Sicht
durchaus eine Befangenheit da, bei der
man sich eigentlich enthalten könnte. Es
wurde anders gesehen. Das nehme ich so
zur Kenntnis, aber die Wortmeldung war mir
für das Protokoll wichtig.
Wenn dann daraus etwas gefördert wird,
dann obliegt es nicht der normalen städtischen Kontrolle, weil es eben ein Verein ist.
Ich hätte mir gewünscht, dass man das der
Leistungssportszene überlässt und nicht
PolitikerInnen in privatwirtschaftlichen Vereinen. (Unruhe im Saal)
Natürlich in gemeinnützigen Vereinen!
GR Mag. Plach: Zur Geschäftsordnung! Ich
darf GR Onay kurz das Rechtsinstrument
der Befangenheit erklären. Es geht darum:
Wenn Menschen als demokratisch gewählte
VertreterInnen der Stadt in Gremien entsendet werden, dann ist es gut, dass sie dort
sitzen, weil es eine demokratische Rückbindung an dieses Gremium gibt, das die Menschen dieser Stadt gewählt haben.
Wenn jemand aus freien Stücken aufgrund
einer privaten Tätigkeit in einem Vereinsvorstand ist und der dann mit einer Entscheidung in diesem Haus zu tun hat, dann liegt
eine Befangenheit vor. Die Befangenheitsdefinition orientiert sich am Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das
sagt ganz klar, dass es eben darum geht,
dass es Konfliktinteressen zwischen der Organhandlung und dem Privaten gibt.
Wenn aber VertreterInnen des Gemeinderates oder der Stadtregierung als VertreterInnen der Stadt entsendet werden, um die Interessen in diesem Verein wahrzunehmen,
dann kann keine Befangenheit vorliegen.
(Unruhe im Saal)
Ich habe versucht, es zu erklären, aber vielleicht können wir dann weitermachen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich habe das
bereits im Vorfeld mitgeteilt:
Wenn Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte eine Befangenheit für sich erachten,
dann haben sie das anzukündigen. Wenn
dem nicht so ist, dann ist es die Entscheidung jedes einzelnen Gemeinderates, das
nicht zu tun.
Das wird hier auch so akzeptiert.