Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.42

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- 304 -

24.2

GfGR/70/2021
Alte Talstation Patscherkofelbahn,
Nachnutzung, Umsetzung eines
offenen Stadtteilzentrums

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadteilausschusses Igls vom 14.04.2021:
Auf Grundlage des von der Arbeitsgruppe
ausgearbeiteten Konzeptes soll das Projekt
"Stadtteilzentrum/Haus der Vereine/Offenes
Haus für Igls" umgehend umgesetzt werden.
Es ist kein einfacher Prozess, daher
schlage ich
die Zuweisung an den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung vor.
Was vorliegt, ist das Konzept der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), aber
wir müssen die Grundstücke aus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) herauslösen und über die Stadt
Innsbruck der IIG zuordnen.
Es ist Vermögen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) und
dazu brauchen wir die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG). Es ist also kein
einfaches Unterfangen, aber die Voraussetzung, damit wir das Projekt umsetzen können. Derzeit ist die IVB noch Eigentümerin
von Grundstück und Gebäude.
GR Onay: Die Anträge aus dem Stadtteilausschuss Igls sind sehr erfreulich. Ich
hätte mir gewünscht, dass die Besitzverhältnisse der entsprechenden Grundstücke, wie
sie von Herrn Bürgermeister gerade aufgezählt wurden, schon längst geändert worden
wären.
Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir uns
hier in diesem transparenten Rahmen hoffentlich einstimmig hinter die IglerInnen stellen und das beschließen können. Leider
wird der Antrag jetzt dem Stadtsenat zugewiesen, wo wir nicht mehr mitreden können.
Auf jeden Fall ist mir wichtig, dass ich seitens der Alternative Liste Innsbruck (ALI)
unser Wohlwollen und unseren Dank an
dieser Stelle anbringen kann. Ich hoffe und
wünsche, dass es bald zu einer Umsetzung
kommt.

GR-Sitzung 22.04.2021

Beschluss (bei Abwesenheit von
GRin Walzcak; einstimmig):
Der Antrag des Stadteilausschusses Igls
(Seite 304) vom 14.04.2021 wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
24.3

GfGR/72/2021
Igler Straße, Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadteilausschusses Igls vom 14.04.2021:
Der Bürgermeister wird ersucht, die zuständigen Dienststellen mit der Erstellung eines
verkehrstechnischen Gutachtens, als
Grundlage für die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungs- und Anhörungsverfahrens gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Erlassung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
in der Igler Straße zwischen Habichtstraße
und dem nördlichen Ortsende, zu beauftragen.
GRin Mag.a Lutz: Als Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
war ich etwas verwundert, in der Sitzung
des Stadtteilausschusses Igls diese Unterlage zu bekommen. Es wird beantragt, für
die Ortseinfahrt von Igls ein Anhörungsverfahren einzuleiten, um dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu verordnen.
Ich befahre diese Strecke mehrmals wöchentlich, da meine Eltern seit elf Jahren in
Igls leben und kenne deshalb die Gegebenheit dort sehr gut. Im Ausschuss für Umwelt,
Energie und Mobilität wurde im September 2019 das Gutachten für diesen Bereich
vorgelegt und darüber abgestimmt. Ich bitte,
aus den Unterlagen zitieren zu dürfen, da
es damals im Anhörungsverfahren mehrere
Stellungnahmen gab. Die Stadtpolizei
schreibt:
"Das Sachverständigengutachten wird aus
polizeilicher Sicht nicht angezweifelt, zumal
an besagter Stelle keine Indikatoren für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen.
Die Straße ist gut ausgebaut und einsehbar.
Gehsteige sind vorhanden und es sind
keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang