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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.43

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- 305 -

mit Geschwindigkeitsübertretungen bekannt. Es gab auch keine zusätzliche Bebauung."
Mittlerweile gibt es einen zusätzlichen Bau
auf der rechten Seite, der Rest ist wie im
Jahr 2019 geblieben. Weiter heißt es:
"Der Antrag wird daher aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs" - von der Stadtpolizei - "nicht befürwortet."
Das Gutachten der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, sagt Folgendes:
"Der dortige Straßenquerschnitt weist für
den Verkehr eine Breite von 6,8 Meter auf
und ist ausreichend breit für Begegnungsfälle mit Schwerverkehrsfahrzeugen bei
einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Weiters
sind in diesem Abschnitt beidseitig Gehsteige vorhanden. Die Sichtverhältnisse im
Kreuzungsbereich sind auf 50 km/h ausgelegt. Aus diesem Grund kann aus verkehrstechnischer Sicht eine 30 km/h-Beschränkung nicht begründet und somit nicht
befürwortet werden."
Auch von der Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird die
Verordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht befürwortet.
Wie gesagt, das sind Unterlagen aus dem
Jahr 2019. Wir haben nach diesen Gutachten im Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität darüber abgestimmt und ich kann
als Vorsitzende berichten, dass FPÖ, FI,
ÖVP und SPÖ dieser Beschränkung auf
30 km/h nicht zugestimmt haben.
Da sich die Gegebenheiten zwischenzeitlich
nicht verändert haben, werden wir als Fraktion der ÖVP, begründet durch die genannten Unterlagen, an dem Beschluss festhalten und einem neuen Anhörungsverfahren
für eine 30 km/h-Beschränkung in diesem
Bereich nicht zustimmen.
GR Schmidt: Ich möchte mich in allen
Punkten GRin Mag.a Lutz anschließen.
Es gibt derzeit keine Fakten, die dort den
Bedarf einer Beschränkung auf 30 km/h
rechtfertigen würden. Nur wenn der tatsächliche Bedarf gegeben ist und begründet
werden kann, darf es in Österreich eine Einschränkung der Geschwindigkeit geben.
Daher wird dieser Antrag auch seitens der
FPÖ abgelehnt.
GR-Sitzung 22.04.2021

GR Mag. Fritz: Es ist mir bewusst, dass es
ein schwerwiegender Eingriff in die Menschenrechte von GR Kunst ist, wenn er dort
nicht mit 250 km/h fahren kann.
Ich glaube aber doch, dass es gute Gründe
gibt, sich mit diesem Antrag des Stadtteilausschusses Igls positiv zu beschäftigen. Er
begehrt ja "nur" ein neues Anhörungsverfahren, also eine Prüfung, ob es nicht doch
eine Geschwindigkeitsbeschränkung geben
könnte.
Erstens ist es niemandem verwehrt, nach
zwei Jahren klüger zu sein und zweitens hat
der Unterausschuss Igls ausführlich und
korrekt darauf hingewiesen, dass in der
Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, nur von der Leichtigkeit,
Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs also verkehrstechnischen Erwägungen - die
Rede ist. Es stimmt natürlich, dass im Begegnungsfall von Bus/Bus oder Bus/LKW
bei Tempo 50 km/h keine Gefährdung zu
sehen ist.
Der Unterausschuss Igls begründet seinen
Antrag aber mit einem ganz anderen Argument, das auch Deckung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet, nämlich, dass
Geschwindigkeitsbeschränkungen auch aus
Gründen des Umweltschutzes und der Verminderung von Lärmbeeinträchtigungen erlassen werden können. Das ist im Verfahren
aus dem Jahr 2019 überhaupt nicht oder
nur ganz am Rande zur Sprache gekommen. Das soll jetzt nochmals erörtert werden.
Wir halten den Wunsch der IglerInnen, ab
der Ortseinfahrt auf der Landesstraße
Tempo 30 km/h zu verordnen, für legitim,
als auch mit Argumenten der Lärmverminderung und des Emissionsschutzes begründet. Wir werden daher sehr gerne dem Antrag zustimmen, hier ein weiteres Anhörungsverfahren einzuleiten, mit der Perspektive, dass wir es vielleicht doch schaffen, diese Geschwindigkeitsbegrenzung einführen zu können. (Beifall)
GR Depaoli: Weil GR Mag. Fritz gemeint
hat, dass es der Wunsch der Igler Bevölkerung ist: Ich glaube, die Igler Bevölkerung
wäre froh, wenn sie bei den GRÜNEN was
bauliche Dinge anbelangt, Gehör finden
würden.