Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.57

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- 319 -

Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Soziales
und Wohnungsvergabe (Seite 318) vom
31.03.2021 wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für den
Bereich "Soziales" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
GRin Heisz referiert die Anträge des Kulturausschusses vom 07.04.2021:
32.

32.3

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
Innsbruck International, Biennale 2022

GRin Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 07.04.2021,
Innsbruck International für die Biennale 2022 eine Subvention in Höhe von jeweils € 35.000,-- für die Jahre 2021 und
2022 zu genehmigen.
Nachdem es ein alle zwei Jahre stattfindendes Festival ist, wird das Geld im ersten
Jahr für die Vorbereitung benötigt und im
zweiten Jahr für die Durchführung.
GRin Dengg: Ich möchte für unsere Fraktion
Stimmenthaltung anmelden.
GR Kunst: Mir ist aufgefallen, dass bei der
Anzahl der Vereinsmitglieder "0" angegeben
ist. Laut Vereinsgesetz muss ein Verein
aber mindestens zwei Mitglieder haben. Ich
bitte, das nochmals zu überprüfen, denn
wenn der Verein keine Mitglieder hat, kann
er auch keine Subvention erhalten.
Bgm. Willi: Der Verein wird zumindest
einen Vorstand haben. Damit sind die Vorstandsmitglieder Vereinsmitglieder. Warum
dann "0" angegeben wird, weiß ich auch
nicht.
Ich nehme an, es gibt Vorstandsmitglieder
und das gehört dann nachgetragen.

GR-Sitzung 22.04.2021

Beschluss (bei Stimmenthaltung der FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Kulturausschusses
(Seite 319) vom 07.04.2021 wird angenommen.
GR Kunst: Zuerst möchte ich der Ressortverantwortlichen, StRin Mag.a Schwarzl,
gute Besserung wünschen, da Sie heute
krankheitshalber nicht hier ist.
Beim Studium der Akten ist mir aufgefallen,
dass zu Unterpunkt (UP) 2. laut Vereinsstatuten die Vollmacht des Kassiers fehlt.
Zu UP 5. fehlt die Unterschrift des Kassiers.
Es ist zwar eine Vollmacht da, aber die ist
von der Schriftführerin ausgestellt worden.
Wenn, dann müsste nach meiner Meinung
laut Vereinsgesetz, Vertreterbefugnis, die
Vollmacht vom Kassier vorliegen.
Zu UP 7. listet der Vereinsauszug eine andere zeichnungsmäßige Satzung auf als die
tatsächlichen Statuten. Gemäß dem Vereinsregisterauszug ist jedes Mitglied des
Leistungsorganes zeichnungsberechtigt und
der Verein wird vom Kassier gegenüber Behörden nach außen vertreten.
Es waren dankenswerterweise diesem Akt
die Statuten beigefügt. Darin steht unter
Punkt 13., dass Obmann bzw. Obfrau zeichnungsberechtigt sind. In Geldangelegenheiten, Vermögenswerten, Dispositionen
braucht es die Unterschriften des Obmannes und des Kassiers.
Wir können dem Verein nichts vorschreiben,
aber man könnte darauf aufmerksam machen, dass die gültigen Statuten dem Vereinsregister gemeldet werden, dann gibt es
da keine Unterschiede. Nach meiner Meinung fehlt daher die Unterschrift des Kassiers.
Der Tiroler Sängerbund unter UP 9., ich
musste lachen! Der Präsident ist unser sehr
geschätzter Herr LH Platter. Die Statuten
waren dem Akt nicht beigelegt, daher habe
ich sie mir von der Internetseite des Landes
Tirol geholt. Sie sehen folgenermaßen aus:
Das Leitungsorgan ist bis zu einem Betrag
von € 1.500,-- alleine zeichnungsberechtigt.
Hier geht es aber um mehr Geld und es
braucht daher noch die Unterschrift des Finanzreferenten. Ich bitte, das nochmals zu
kontrollieren und die Unterschrift nachzufordern.