Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.59
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 321 -
Beschluss (einstimmig):
34.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B32, Pradl, Bereich
Pradler Straße 5 (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PRB30), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 09.04.2021 und
22.04.2021:
33.
MagIbk/35153/SP-BB-PR/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
MagIbk/35806/SP-BB-IG/1
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B17, Igls, Bereich Bilgeristraße 11 bis 11f (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung wegen Befangenheit von
GR Kunst und GRin Gregoire, 2 Stimmen):
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
StR Federspiel; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B17, Igls, Bereich Bilgeristraße 11 bis 11f (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 22.04.2021
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B32, Pradl, Bereich Pradler Straße 5
(als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PRB30), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
35.
MagIbk/33664/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B38, Wilten, MichaelGaismair-Straße 1, Templstraße 7,
7a, 7b, Leopoldstraße 28 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B2/1 und Nr. WI-B2, 2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 5 Stellungnahmen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. WI-B38 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen und der 2. Entwurf
wurden im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
der dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten.
Es wird vorgeschlagen, die Auflage des Bebauungsplanes Nr. WI-B38, 2. Entwurf, zu
beschließen.