Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.81

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- 343 -

Es gibt drei große Probleme in diesem Antrag. Erstens: Laut Eurem Antrag definiert
Herr Bürgermeister die Größe des Stadtsenates. Zweitens: Herr Bürgermeister kann
die Stärke der Fraktionen ignorieren und
einzelne MandatarInnen für den Stadtsenat
vorschlagen. Drittens: Durch die Art der
Ressortverteilung wird die freie Stadtsenatsbildung jenseits des Wahlergebnisses definiert. Dafür ist FI nicht zu haben! Nach unserem Dafürhalten muss sich Herr
Bürgermeister nicht beim Bund für dieses
Vorhaben bemühen, weil wir es als
schlechte Entwicklung für die Stadt sehen!
Die Verteilung und die Größe des Stadtsenates anhand des Wahlergebnisses sehen
wir als richtige, gerechte, ausgleichende
und repräsentative Abbildung des WählerInnenwillens. Jene, die durch den Willen der
WählerInnen definiert wurden, sollen sich
zusammenfinden! Dass der Antrag jetzt gestellt wurde, ist ein bisschen pfiffig, GRin
Mag.a Seidl. Auch hier ist abzulesen, welche
Intention dahintersteht und für FI ist es kein
Weg in eine stabile und gute Führung. (Beifall)
GR Mag. Krackl: Man muss schon darauf
aufmerksam machen, dass im Gemeinderat
Anträge gestellt werden, die unsere Verfassung ändern möchten! Wir hören in Österreich momentan von einigen Vorschlägen,
die in die Verfassung eingegliedert werden
sollen und bei denen man sich schon fragen
muss, ob es noch rechtens zugeht.
Nun möchte ich auf den Antrag eingehen,
der wie fast jeder Antrag der NEOS kaum
verständlich formuliert wurde. Ich bin oft
dazu geneigt, zu sagen, dass wir keinen Antrag der NEOS annehmen sollten, weil sie
selten schlüssig sind bzw. so formuliert werden, dass man sie nicht beschließen kann.
Wenn man schon von der Würde des Hauses reden will, sollte man einen Weg finden,
Anträge so zu formulieren, dass sie von der
Mehrheit des Gemeinderates verstanden
und dementsprechend angenommen oder
abgelehnt werden.
In diesem Fall wurden bereits viele Widersprüche und Fehler aufgedeckt. Zum größten Fehler, der auch schon medial breitgetreten wurde, habe ich mich damals nicht
geäußert, weil es mir zu blöd war, ihn richtigzustellen. Heute ist der Tag gekommen.

GR-Sitzung 22.04.2021

Es wird immer wieder behauptet, die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ist aktuell möglich, ohne dass der/die
Gewählte, mit einem Mandat der wahlwerbenden Gruppierung durch einen Sitz im
Stadtsenat vertreten ist. Personen, die das
behaupten, empfehle ich, sich die
Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) noch
einmal genau durchzulesen. Ich zitiere § 77
Abs. 1 a und b Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO):
"Zum Bürgermeister ist jener Wahlwerber
gewählt, dessen Wählergruppe nach § 81
Anspruch auf mindestens eine Stelle im
Stadtsenat in seiner nach § 11 des Innsbrucker Stadtrechts 1975 größten möglichen
Zusammensetzung hat und der mehr als die
Hälfte der für die Wahl des Bürgermeisters
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht
hat."
Wenn die gewählte Person also keinen Sitz
im Stadtsenat hätte, ist das Ergebnis nicht
gültig! Ich möchte diese Aussage endlich
einmal richtigstellen! Hier wird so viel Papier
verbraucht, es wird diskutiert, alle Klubs beschäftigen sich damit und man muss sich jedes Detail des Antrages anschauen, nur um
dann zu sehen, dass die Hälfte des Geschriebenen nicht stimmt! Das ist schade
und es spricht nicht für die qualitative Vorbereitung der NEOS. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der Antrag von GRin Mag.a Seidl auf Zuweisung an den Stadtsenat (Seite 340) wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Seidl in der Sitzung des
Gemeinderates am 18.03.2021 eingebrachte Antrag wird dem Inhalt nach abgelehnt.
57.8

GfGR/61/2021
Stadtentwicklung der Zukunft,
Abhaltung Symposium
(GRin Mag.a Seidl)

GRin Mag.a Seidl: Ich weiß nicht, ob ich diesen Antrag ausführlich erklären muss. Vielleicht ist er so komplex, dass man ihn nicht