Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.6
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-6-
spricht dem Ergebnis aus der Rücklagenveranlagung für das Finanzjahr 2020. Zum Rechnungsabschlussstichtag beträgt die Erneuerungsrücklage € 1.967.581,31.
2.
3.
18.
Es wird beschlossen, an die Rücklage
für das ehemalige Sondervermögen
der Kranken- und Unfallfürsorge (KUF)
den Betrag von € 179.199,31 zuzuweisen. Davon entfallen € 11.931,09 auf
im Finanzjahr 2020 erzielte Kursgewinne und € 167.268,22 auf die Umbuchung von der Neubewertungsrücklage
(aufgrund der Wertpapierverkäufe). Zusätzlich wird die Entnahme aus dieser
Rücklage betreffend Kosten des Geldverkehrs in Höhe von € 772,29 beschlossen. Zum Rechnungsabschlussstichtag beträgt die KUFRücklage
€ 1.288.201,63.
Es wird beschlossen, eine Rücklage
mit korrespondierender Zahlungsmittelreserve für die Bauverbotsablöse im
Zusammenhang mit dem MCI-Neubau
in Höhe von € 5.790.000,-- zu bilden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die Kosten der Bauverbotsablöse im Rahmen der Erstellung des
Voranschlages 2022 aufzunehmen.
19.
Beschlussfassungen im Zuge der
Vorlage des Entwurfes der Eröffnungsbilanz
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
17.05.2021:
1.
Das Wahlrecht nach § 31 Abs. 1
VRV 2015 zur Bildung von Rückstellungen für monatliche Pensionsleistungen,
die die Stadt Innsbruck zu tragen hat,
wird ausgeübt. Die Summe der Pensionsrückstellungen zum 01.01.2020 beträgt laut vorliegendem Gutachten
€ 709.518.695,--.
2.
Sofern der Zinssatz der am Rechnungsabschlussstichtag gültigen durch
Umlauf gewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) nach
§ 19 Abs. 5, § 28 Abs. 2 sowie § 31
Abs. 2 VRV 2015 negativ ist, ist zur Berechnung des Barwertes von künftigen
Zahlungen ein Zinssatz von 0,00 % zu
verwenden.
3.
Die Bewertung von Forderungen erfolgt
- sofern keine Einzelwertberichtigungen
auf Forderungen zu erfassen sind - unter Berücksichtigung verwaltungsökonomischer Grundsätze aufgrund vereinfachter Verfahren der gruppenweisen Einzelwertberichtigung gemäß den
Erläuterungen zum § 21 Abs. 3
VRV 2015.
4.
Das Sondervermögen der ehemaligen
Kranken- und Unfallfürsorge (KUF)
zum 01.01.2020 in Höhe von
€ 1.277.042,83 wird einer Rücklage
(davon entfallen € 1.109.774,61 auf die
Haushaltsrücklage und € 167.268,22
auf die Neubewertungsrücklage) zugeführt.
5.
Die Wald-, Fels-, Geröll-, Alpen- und
vegetationsarmen Flächen werden mit
€ 2,-- pro m2 bewertet.
6.
Der Straßenaufbau wird mit € 60,-pro m2 angesetzt und nach seinem Zustand bewertet.
IV 4102/2021
Darlehensverwendungen 2020
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
17.05.2021:
Der Gemeinderat beschließt die in der Beilage dargestellten Darlehensverwendungen
für das Finanzjahr 2020.
GR-Sitzung 27.05.2021
IV 4102/2021