Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.76
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Die von der Kontrollabteilung hier gewählte Darstellung bezieht sich auf
das jeweilige Abrechnungsjahr und nicht auf die buchhalterische Erfassung der Beitragszahlungen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Die Endabrechnungen der einzelnen Jahre finden erst im Folgejahr statt (bspw.
Endabrechnung des Jahres 2019 erfolgt im Jahr 2020).
Im dargestellten zeitlichen Verlauf ist die deutliche Kostensteigerung der
letzten Jahre ersichtlich.
5.4 Mobile Pflege und Betreuung
Mobile Pflege und
Betreuung –
finanzielle Abwicklung
Auch für die (privatrechtliche) mobile Pflege und Betreuung (Hauskrankenpflege) ist gemäß den Bestimmungen des TMSG das Land Tirol zuständig.
Die Vorschreibungs- und Abrechnungssituation in Bezug auf die (privatrechtliche) mobile Pflege und Betreuung gestaltete sich in den Jahren
2017 bis 2019 folgendermaßen:
Abrechnungss ituation privatrechtliche Mindestsicherung
mobile Pflege u nd Betreuung (Hauskrankenpflege)
bezogen auf das jeweilige Abrechnu ngsjahr
(bein haltet in Vp. 1/411000 -751200)
(Beträge in €)
20 19
2018
2017
Nettoaufwand Bezirk Innsbruck-Stadt
-5.879.257,07
-5.529.626 ,03
-5.522.274,87
35 %-Anteil Stadt Innsbruck
(geru ndet auf ganze €-Beträge)
-2.057 740,00
-1 935.369,00
-1.932 796,00
-595 900,00
-595.900,00
-595.900,00
-595.900 00
-604.400 ,00
-604.400 ,00
-604.400 ,00
-604.400 00
-609 300,00
-609 .300,00
-609.300,00
-609 .300 00
325.860,00
482.231,00
504 .404 ,00
6,32%
0, 13%
0,42%
abzüglich Vorsch usszahlung 1 Ou.
abzüglich Vorsch usszahlung 2 Ou.
abzüglich Vorsch usszahlung 3 Ou.
abzüQlich Vorsch usszahlunq 4 Ou.
Summe (Jahres-)Endabrechnunq
(G utschrift )
Kostenentwicklung 35%-Anteil Stadt zu V J
Wiederum betonte die Kontrollabteilung, dass sich die hier dokumentierte Darstellung auf das jeweilige Abrechnungsjahr und nicht auf die
buchhalterische Erfassung der Beitragszahlungen in den jeweiligen
Haushaltsjahren bezieht. Die Endabrechnungen der einzelnen Jahre finden erst im Folgejahr statt (bspw. Endabrechnung des Jahres 2019 erfolgt im Jahr 2020).
5.5 Beiträge nach dem Tiroler Grundversorgungsgesetz
Beitragszahlungen
für Asylwerber während
des laufenden
Asylverfahrens
Bei ihrer Recherche stellte die Kontrollabteilung fest, dass über die im
Ordentlichen Haushalt eingerichtete Vp. 1/411000-751200 in den Jahren
2017 bis 2019 auch städtische Beitragszahlungen mit Bezug zum Tiroler
Grundversorgungsgesetz (T-GVOG) abgewickelt worden sind.
Das T-GVOG definiert den Kreis der Anspruchsberechtigten insofern,
als – vereinfacht ausgedrückt – Asylwerber während des laufenden Asylverfahrens Leistungen nach diesem Gesetz erhalten. Bei diesen Leistungen handelt es sich somit nicht um Mindestsicherung, sondern eben
um Grundversorgung nach den Bestimmungen des T-GVOG.
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Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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