Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.78

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Auf der Grundlage der Festlegungen der angeführten Beschlüsse des
Tiroler Landtages bzw. der Tiroler Landesregierung erhalten die Stadt
Innsbruck sowie die Tiroler Gemeinden einen 65 %igen Anteil der dem
Land Tirol nach § 15 VStG zukommenden Strafgeldeinnahmen refundiert bzw. auf ihre Beitragsleistungen angerechnet. Dabei handelt es
sich – wie das Land Tirol in seinen maßgeblichen Kostenbescheiden
auch selbst anführt – um eine „freiwillige Zuwendung aus Strafgeldeinnahmen“.
Endabrechnungen
T-GVOG für die
Haushaltsjahre
2017 bis 2019

Die anhand der maßgeblichen Kostenbescheide sowie der veröffentlichten Rechnungsabschlüsse des Landes Tirol von der Kontrollabteilung
plausibilisierten Endabrechnungen des Gemeindebeitrages zu den Aufwendungen nach dem T-GVOG zeigen für die Haushaltsjahre 2017 bis
2019 das folgende Bild:
Endabrechnung Beitrag Stadt Innsbruck nach T-GVOG
UA - 411000 - Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
{Beträge lfd. Anordnungssoll in €)
2019

2018

2017

(Ende!Jreclmungsi:sh r 2018

(Ende!J,eclmungsia hr 2 0171

(Endel:lrechnungsiah r 2 016)

Nettoaufwand !l•esamt
Ant eil Nettoaufwand Land (65 % )
Ant eil Nettoaufwa nd Bezirke (35 %)

13.487.965,34
-44. 006.165,24
-30.518.199,90
-19 .836.829,94
-1 0.681 .369,97

32.245.992,27
-59. 01 9.653,3·1I
-26. 773.661,04
-17.402.879,68
-9.370.781,36

4 11. 1181.343,00
-5"1.628.350,80
-10.447.007,80
-6.790.555,07
-3.656.452,73

f K II - Bezirke
fK II - Sladl Innsbruck

863.453.253,00 841 .262.1 19,00
205.408.083,00 198.526.914,00

80 0.632.940 ,00
187.425.944,00

Summe Einnahmen
Summe Ausgaben

Nettoaufwand St adt lbk. (!J,eru ndet)
abzüolich Strafoeldverrechnuna Land
vo n Stadt zu zahlender Restbetrao
Strafaeldübeisdhuss St adt lbk.

-2.541 .006,00
1.415.076,06
-1.1 25.929,94

-2.211.382,00
1.371. 430,41
-839.951,59

-855.965,00
855.965,00
0,00

0,00

0,00

234.736,12

Bezüglich dieser Darstellung erwähnte die Kontrollabteilung, dass sich
diese auf das jeweilige Haushaltsjahr bezieht und die maßgeblichen
(Jahres-)Endabrechnungen das Vorjahr betreffen. Somit dokumentieren
bspw. die im Haushaltsjahr 2019 verbuchten Beträge den Endabrechnungsstand des Jahres 2018.
Das Endabrechnungsjahr 2016 verursachte im städtischen Haushalt
keine Ausgaben. Dies aus dem Grund, da der sich für die Stadt Innsbruck anhand der maßgeblichen FK II-Kennziffern ergebende T-GVOGBeitrag im Betrag von € 855.965,00 zur Gänze aus der „freiwilligen Zuwendung“ des Landes bezüglich der Strafgeldeinnahmen (65 %iger
Refundierungsanteil) abgedeckt werden konnte. Darüber hinaus wurde
der Stadt Innsbruck ihr Strafgeldanteil im Gesamtbetrag von
€ 234.736,12 rückerstattet. Dies entsprach den mit Beschluss der Tiroler
Landesregierung vom 06.12.2005 festgelegten Refundierungs- und Verrechnungsmodalitäten.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

39