Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.299

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Die Stadt Innsbruck gewährt jedoch aus arbeitsmedizinischen Gründen pro
Halbtag bei Bedarf eine Arbeitspause als freiwillige Sozialleistung im
Höchstausmaß von 10 Minuten. Da diese Pausen nicht in der Zeiterfassung
dokumentiert werden müssen, ist nicht eruierbar, ob z. B. Facebook-Postings in dieser Pause oder in der Dienstzeit verfasst werden.

Frage 7:

Dürfen städtische MitarbeiterInnen im eigenen Namen und/oder im Auftrag und/oder mit Billigung von Stadtsenatsmitgliedern öffentliche Kritik an Mitgliedern des
Innsbrucker Gemeinderates üben oder andere dazu ermuntern, auch wenn diese
Kritik unter Umständen klagswürdig, inkriminierend, diffamierend, lose anrüchig
und potentiell oder hinreichend verleumderisch ist?

Antwort:

Wenn ein Straftatbestand verwirklicht erscheint, kann Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft erstattet werden bzw. erstattet der Stadtmagistrat Innsbruck Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Frage 8:

In sonstigen Unternehmen kann öffentliche Kritik am Betrieb, an Vorgesetzten
oder MitarbeiterInnen zu disziplinar- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen
oder wird überhaupt untersagt; welche Maßnahmen trifft der Bürgermeister als
Personalchef, um Gemeinderätlnnen vor den Meinungsäußerungs-Exzessen einiger weniger zu schützen?

Antwort:

Zu den möglichen Konsequenzen siehe oben. Bezüglich weiterer Vorschläge besteht seitens des Bürgermeisters Gesprächsbereitschaft, auch
wenn nur drei derartige Fälle dokumentiert sind.

Frage 9:

Welche Maßnahmen trifft der Bürgermeister als Personalchef, in dessen Verantwortung das Wohlergehen aller MitarbeiterInnen liegt, um die weit überwiegende
Zahl derjenigen MitarbeiterInnen, die im Innenverhältnis zu den politischen Mandatarlnnen und nach außen hin korrekt und respektvoll auftreten, vor einer Schädigung ihres Rufes durch einzelne schwarze Schafe zu schützen?

Antwort:

Die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats genießen zu Recht weithin einen
guten Ruf, auch im Umgang in den sozialen Medien. Von einer Schädigung
durch Einzelne wird bisher nicht ausgegangen.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner
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4h

15 min