Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.31

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- 395 -

Marcela Duftner

13.

Novellierung der Marktordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck,
Aufnahme des Marktes in der Au

Mesut Onay (Liste ALI)
Mit freundlichen Grüßen
Dr.in Kammer-Stark, Bex, Bsc, Duftner,
Mag. Fritz, Schultze, Mag.a Schwarzl, Dipl.Soz.-Wiss.in Arslan und Lechleitner, alle eigenhändig"
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
12.

I 6408/2021/PA
Leiter der Kontrollabteilung, Weiterbestellung

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 19.05.2021:
Der mit Beschluss des Stadtsenates vom
19.05.2021 mit Wirkung vom 01.07.2021
zeitlich befristet auf die Dauer von fünf Jahren, somit bis zum 30.06.2026, erfolgten
Bestellung von Dr. Hans Fankhauser zum
Leiter der Kontrollabteilung wird gemäß
§ 74b Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975 zugestimmt.
GR Onay: Ich möchte ein paar Worte zu
dieser Bestellung sagen. Dr. Fankhauser ist
seit zehn Jahren Leiter der Kontrollabteilung. Die letzten drei Jahre durfte ich ihn als
Vorsitzender des Kontrollausschusses begleiten und mit ihm gemeinsam arbeiten. An
dieser Stelle möchte ich mich bei ihm für
diese großartige Arbeit in politisch und verwaltungstechnisch schwierigen Zeiten herzlich bedanken.
Die Zusammenarbeit war mit dem gesamten Team immer hervorragend. An dieser
Stelle herzlichen Dank dafür. Ich hoffe auf
eine einstimmige Abstimmung hier im Gemeinderat.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
19.05.2021 (Seite 395) wird angenommen.
GR Appler verlässt das Sitzungszimmer.

MagIbk/35748/RA-VL-VO/1

Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Appler; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.05.2021:
Der Gemeinderat beschließt den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf der Verordnung, mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird.
GR Appler betritt wieder das Sitzungszimmer.
14.

I-St047/LA-LSA/1/MIV
Altstadthotel Weisses Kreuz
GmbH: Zusage Grundüberlassung
für die Dauer von längstens vier
Gastgartensaisonen (2021 - 2024)
für das Hotel Weißes Kreuz, Herzog-Friedrich-Straße 31 (gemäß
§ 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975)

Bgm. Willi referiert das Begehr gemäß § 29
Abs. 7 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975 (Minderheitenvotum) vom 12.05.2021:
Der Stadtsenatsbeschluss vom 31.03.2021
wird dahingehend abgeändert, dass der Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH die Gastgartenfläche vor dem Objekt Herzog-Friedrich-Straße 31 im Gesamtausmaß von
28,9 m2 für die Dauer von längstens vier
Gastgartensaisonen, beginnend im
Jahr 2021 und auf die Dauer des nächsten
Terminus 2022 bis 2024 überlassen wird.
Die schriftliche Zustimmungserklärung der
Firma Einwaller GmbH muss für diesen
Zeitraum auch dann nicht nachgereicht werden, sollte die Firma Einwaller GmbH das
Geschäftslokal im Haus Herzog-FriedrichStraße 31 wieder als Handelsgeschäft mit
Direktverkauf betreiben oder sonstige Einwände gegen die Vergrößerung der Gastgartenfläche vorbringen.
Die Beschlussfassung über die Genehmigugn von Gastgärten obliegt an sich dem
Stadtsenat. Über ein Minderheitenvotum

GR-Sitzung 27.05.2021