Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.32

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- 396 -

wurde dieser Punkt auf die Tagesordnung
des Gemeinderates gesetzt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wie der Herr
Bürgermeister bereits ausgeführt hat, ist für
die Beschlussfassung von Gastgärten der
Stadtsenat zuständig. Solche Anträge werden nicht im Gemeinderat behandelt. Wir
haben in der Sitzung des Stadtsenates auf
Grund der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) vom Minderheitenvotum
Gebrauch gemacht, da wir es für wichtig erachtet haben, Diskussionen über die Gastgartenrichtlinie in der bestehenden Form zu
führen. Wie gehen wir mit solchen Beschlussfassungen in Zukunft um?
Am 31.03.2021 haben wir den Akt zur Errichtung des angesprochenen Gastgartens
behandelt. Damals hat es zwei Beschlussvorlagen gegeben. Erstens die Errichtung
eines kleinen Gastgartens in der Größe von
zirka 16 m2 und zweitens die Genehmigung
eines größeren Bereichs mit 25 m2.
Die Gastgartenrichtline wurde von der Politik beschlossen und wir bekennen uns dazu.
Darin sind Rahmenbedingungen enthalten,
wann ein Gastgarten genehmigt und mit
Vorlage an den Stadtsenat zur Beschlussfassung gegeben wird.
Über einige Punkte möchten wir diskutieren,
da diese bei dem vorliegenden Ansuchen
aus unserer Sicht nicht erfüllt werden. In der
Gastgartenrichtlinie ist unter Punkt 1. lit. a
festgehalten, dass bei Errichtung eines
Gastgartens der Geschäftsinhaber bzw. der
Hauseigentümer und auch ein dort befindlicher Unternehmer einem Gastgarten zustimmen muss.
Der Gastgarten für das Hotel Weisses
Kreuz sollte - berechtigterweise, das streiten wir nicht ab - über die gesamte Breite
des Hauses errichtet werden. Nur ist es so,
dass im Erdgeschoß die Firma Einwaller
GmbH seit mehreren Jahren ein Geschäftslokal betreibt. Derzeit werden die Räumlichkeiten als Lager für den Online-Handel benützt.

GR-Sitzung 27.05.2021

Die Gastgartenrichtlinie sieht keine Handhabung vor, wie ein Geschäft zu führen ist. In
Punkt 1. lit. e ist festgehalten, dass sich der
Gastbetrieb im Gebäude bzw. die notwendigen Einrichtungen mit Küche, Ausschank,
Toiletten etc. im Erdgeschoß oder ersten
Stock befinden.
Letztes Wochenende wurde in der Kronenzeitung ein Artikel veröffentlicht, der aufzeigt, dass es im Hotel Weisses Kreuz natürlich eine Bar gibt, die sich aber im sechsten Stock befindet. Für mich ist nicht klar ersichtlich, ob Ausschank, Küche und Toilettenanlagen im ersten Stock angesiedelt
sind. Das wäre auch ein Punkt, der zu hinterfragen ist. Ist die Genehmigung eines
Gastgartens dann überhaupt möglich?
Bei Erstansuchen für Gastgärten erfolgt die
Genehmigung nur für ein Jahr. Die Mitglieder des Gemeinderates haben die heutige
Beschlussvorlage gesehen, die insofern abgeändert werden soll, dass der Geschäftsinhaber, die Familie Einwaller, gegen diesen
Gastgarten kein Einspruchsrecht mehr hat.
Zudem sollen wir den Gastgarten sofort für
drei Jahre genehmigen.
Solange mir jetzt die Akten des Stadtsenates bekannt sind, ist das der erste Fall, in
dem eine solche Beschlussfassung erfolgt.
Daher wurden wir stutzig. Warum machen
wir das? In der Sitzung des Stadtsenates
am 31.03.2021 lag auch ein Ansuchen eines anderen Betreibers für einen Gastgarten in Wilten vor. Dieser Gastronom wollte
vor seinem Lokal einen Gastgarten in der
Kurzparkzone betreiben und muss dafür ein
Podium errichten. Genau auf Grund einer
solchen Thematik hat der Betreiber des Hotels Weisses Kreuz gleich um die Bewilligung des Gastgartens auf vier Jahre angesucht. Die Investitionskosten wären sehr
hoch, was ich aus wirtschaftlicher Sicht gut
verstehen kann.
Auch der Gastgartenbetreiber in Wilten
muss ein Podium errichten, das er eventuell
nach einem Jahr wieder abbauen muss, da
die Genehmigung ausläuft. Daher frage ich
mich, wie die Kosten verglichen werden?
Wurden die Aufwendungen für den Gastgarten seitens des Betreibers des Hotels Weisses Kreuz vorgelegt? Sind diese um ein
Vielfaches höher als jene des Gastgartenbetreibers in Wilten? Warum entscheidet