Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.34
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Fläche) für die Dauer der Gastgartensaison 2021. Die schriftliche Zustimmungserklärung der Firma Einwaller GmbH muss
nicht nachgereicht werden, solange die Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH selbst die
Gastgartenfläche für das eigene Hotel betreibt, wobei eine Weitergabe der Gastgartenfläche von der Hotel Weisses Kreuz
GmbH an Dritte explizit ausgeschlossen
wird. Sollte die Firma Einwaller GmbH das
Geschäftslokal im Objekt Herzog-FriedrichFriedrich-Straße 31 wieder als Handelsgeschäft mit Direktverkauf betreiben, so ist die
schriftliche Zustimmungserklärung nachzureichen, andernfalls ist die Gastgartenfläche
auf 16,2 m2 zu verkleinern.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der vertraglichen Regelung
beauftragt.
Lassenberger, Dengg, Federspiel, Denz,
Kunst, Schmidt und Klaus, alle eigenhändig
Wir haben ein paar Wörter ergänzt, nämlich,
dass die Dauer der Genehmigung nur für
die Gastgartensaison 2020/2021 möglich
ist.
Laut unserem Abänderungsantrag haben
wir wieder zwei Beschlussvorlagen vorliegen. Ein kleiner Gastgarten wird für die
Dauer dieser Gastgartensaison genehmigt
und es muss eine Einverständniserklärung
der Familie Einwaller vorliegen.
Oder wir nehmen den zweiten Beschlussvorschlag, der einen großen Gastgarten für
die Gastgartensaison 2021 vorsieht. Bei einem aktiven Betreiben des Geschäftslokals
der Familie Einwaller muss die Einverständniserklärung nachgereicht werden.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Appler: Die Behandlung eines solchen
Themas im Gemeinderat ist ein Novum und
ich hoffe auch, dass es so bleibt und solche
Akten im Stadtsenat einer Beschlussfassung zugeführt werden. Wir haben über das
Ansuchen sehr lange debattiert. Es ist daher keine leichte Herangehensweise an dieses Thema möglich. Jeder Punkt bzw. Einspruch hat seine Berechtigung von allen
Seiten.
Ich tue mich auch schwer, Schiedsrichter
zwischen allen Seiten zu spielen und
GR-Sitzung 27.05.2021
möchte das auch gar nicht tun. Wir sprechen hier über bekannte und renommierte
Persönlichkeiten aus unserer Stadt, die alle
sehr viel Einsatz zeigen.
Auch wir haben einen Abänderungsantrag
vorbereitet, mit dem wir versuchen, einen
Mittelweg zur Güte zu gehen, aber auch die
Situation des Eigentümers mit der COVID19-Pandemie ist natürlich in Betracht zu ziehen. Fakt ist, dass ein tolles, neues Hotel
eröffnet wird, das die Innenstadt sehr bereichert.
Dieses Jahr ist für alle Tourismusbetriebe
und GastronomInnen ein sehr schweres.
Wir sollten daher helfen. Ich habe unseren
Abänderungsantrag bereits den Kluboleuten
und den kleinen Fraktionen zukommen lassen. Wir würden beantragen, dass der
Gastgarten in der größeren Variante für das
Jahr 2021 ermöglicht wird. Nicht, wie in der
Vorlage für den Gemeinderat vorgesehen,
eine Dauer von vier Jahren zu genehmigen,
sondern wirklich nur für ein Jahr eine Bewilligung zu erteilen. So ist das auch prinzipiell
in der Gastgartenverordnung vorgesehen.
Wir sehen hier auch die Gleichberechtigung
entscheidend.
Im Gegensatz zu den KollegInnen der FPÖ
würden wir in diesem Jahr von der Regelung absehen, dass die MieterInnen zustimmen müssen. Das heißt, dass die schriftliche Zustimmungserklärung des Mieters für
diesen Zeitraum des Jahrs 2021 nicht notwendig ist. Allerdings sehen wir es als zwingend an, dass vor der neuen Gastgartenperiode 2022 bis 2024 dieser Punkt der Gastgartenverordnung zwingend evaluiert und
diskutiert gehört, ob diese Form noch passend ist. Sollte eine Änderung angegangen
werden?
Die Intention des Abänderungsantrages ist,
dass wir der Gastronomie vor allem in diesem Jahr so gut es geht unter die Arme
greifen müssen, um die Verluste und die
Probleme der COVID-19-Pandemie in den
Griff zu bekommen. Daher stellen wir folgenden Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenatsbeschluss vom 31.03.2021
wird soweit abgeändert, dass dem Altstadthotel Weisses Kreuz GmbH die Gastgartenfläche vor dem Objekt Herzog-Friedrich-Straße 31 im Gesamtausmaß von