Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.35
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28,9 m2 für die Dauer von einer Gastgartensaison, beginnend im Jahr 2021, genehmigt
wird.
Die schriftliche Zustimmungserklärung der
Firma Einwaller GmbH muss für diesen
Zeitraum (2021) auch dann nicht nachgereicht werden, sollte die Firma Einwaller
GmbH das Geschäftslokal im Haus HerzogFriedrich-Straße 31 wieder als Handelsgeschäft mit Direktverkauf betreiben oder
sonstige Einwände gegen die Vergrößerung
der Gastgartenfläche vorbringen. Dieser
Punkt (Gastgartenrichtlinie der Stadt Innsbruck vom 16.01.2019, Punkt 1 a) muss
zwingend in der Gastgartenverordnung gesamthaft evaluiert werden, bevor die neue
Genehmigungsphase 2022 bis 2024 in die
Beschlussfassung geht.
Appler, Wanker, Dr.in Winkel, Mag.a Lutz,
Ing. Mag. Anzengruber, BSc und
Mag. Falch, alle eigenhändig
GR Depaoli: Ich habe mir den Akt genau
angesehen. Der Name lautet Weisses
Kreuz, allerdings habe ich mir gedacht,
dass Weißrussland passender wäre. Warum gibt es Gleiche und Gleichere? Das
verstehe ich nicht.
Die BürgerInnen müssen sich verlassen
können, dass Richtlinien und Verordnungen
Bestand haben. Ich würde die Innsbrucker
Grünen bitten, aufzupassen. Ich kann mich
gut erinnern - das ist mehrfach passiert dass wir im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bei gewissen
Ansuchen gefragt haben, ob man den AntragstellerInnen ein wenig helfen könnte.
Die Mitglieder der Innsbrucker Grünen haben sofort argumentiert, wenn wir das zulassen, kann jede/r diesen Anspruch erheben. Das ist nicht erwünscht.
Aber, liebe Leute der Innsbrucker Grünen,
wenn Ihr nach wie vor zu Euren Aussagen,
die Ihr verbreitet, steht, dann darf so ein Antrag nicht abgestimmt werden. Ich bin froh
und bedanke mich bei der FPÖ für die Initiative. Daran kann man erkennen, wie wichtig
die Opposition ist, dass so ein Antrag überhaupt erst im Gemeinderat debattiert werden kann. Ansonsten hätte der Antrag im
Stadtsenat mit den bekannten Mehrheiten
die Zustimmung erhalten.
Gleiche und Gleichere darf es nicht geben.
Dass Thomas Hudovernik, MBA MAS, zu
GR-Sitzung 27.05.2021
dem ich übrigens kein besonders gutes Verhältnis habe, das sei nur am Rande erwähnt, Personen in der Stadt Innsbruck gut
kennt, berechtigt ihn aber nicht dazu, dass
die Gastgartenverordnung für ihn nicht gilt.
Der Bürgermeister ist dadurch auch nicht
befugt, dieses Ansuchen von uns beschließen zu lassen.
Wir können auch gerne sagen, dass wir die
Genehmigung für alle Gastgärten auf vier
Jahre ausdehnen. Dass Investitionen für einen Gastgarten aufzubringen sind, ist auch
für jeden klar. In der Michael-GaismairStraße hat ein Wirt um einen Gastgarten
angesucht. Bei der Kommissionierung war
ich zufällig vor Ort. Die Parkplätze wurden
vermessen. Die Beteiligten teilten mit, dass
unter Umständen der Gastgarten nicht genehmigt wird. Als er nach dem Grund fragte,
wurde ihm mitgeteilt, sollte einer der MieterInnen im Haus nicht einverstanden sein,
wird der Gastgarten nicht verwirklicht.
Wenn wir dieses Maß nehmen, müsste der
Mieter im Objekt Weisses Kreuz, nicht wie
im Abänderungsantrag der ÖVP begehrt
wird, seine Zustimmung geben. Wir müssten dann überhaupt in der Gastgartenrichtlinie festlegen, dass für dieses Jahr die Zustimmung der MieterInnen nicht verlangt
wird.
Hier wird aber jetzt ein einzelner Gastronomiebetrieb bevorzugt. Wir müssen uns über
unsere Verantwortung im Klaren sein, dass
wir nicht nach dem Sonnenstand unsere
Entscheidungen treffen können. Es liegt eindeutig eine Gastgartenverordnung vor, die
für alle Gastronomiebetriebe gültig ist. Daher sehe ich nicht ein, dass wir für einen
einzelnen Betrieb eine Ausnahme machen
und alle anderen sich nach der Gastgartenverordnung halten müssen.
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Ich möchte dem Stil in diesem Gemeinderat von meinem persönlichen Empfinden her Einhalt gebieten. Jede/r muss in
dieser Sache aufschreien, denn sie ist völlig
unzulässig. In einer Causa, die die Stadt
Innsbruck betrifft, kann kein Vergleich mit
Belarus gezogen werden. Dort werden internationale Flüge entführt, die Menschenrechte außer Kraft gesetzt und die Oppositionellen gefoltert und eingesperrt. Das ist
zeitgleich eine Verhöhnung der Menschen