Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.348

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INNS"

BRUCK
(zu Punkt 51.11)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.05.2021

Städtische Volksschulen, Nachmittagsbetreuung, kostenloses Obstangebot;
Zahl GfGR/94/2021;
ANFRAGE von GRin Mag.a Klingler-Newesely vom 22.04.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 22.04.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Damit die Kinder in Innsbruck das ganze Jahr über gesund jausnen, bietet die Stadt Innsbruck in allen städtischen Volksschulen den Kindern in der Nachmittagsbetreuung kostenlos
Schulobst an. Die Stadt Innsbruck übernimmt dafür die Kosten und nimmt die Förderung des
Schulobstprogramms der Europäischen Union in Anspruch. Diese Aktion wurde im April des
Schuljahres 2019/20 eingestellt und seither nicht mehr aufgenommen. Als Grund dafür werden hygienische Anforderungen genannt, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie notwendig seien.
Dazu erlaube ich mir folgende Fragen:

Frage 1:

Im COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch für Schulen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind keine Einschränkungen zur
Ausgabe von Schulobst angeführt.
Welche Hygienevorgaben liegen der Einstellung der Schulobstaktion zugrunde?
Von wem werden diese vorgeschrieben?

Antwort:

....,

Das zusätzliche Obst, das die Stadt Innsbruck seit dem Jahr 2008 im Rahmen einer freiwilligen Leistung den SchülerInnen im Tagesheim zur Verfügung stellt, wird seit einigen Jahren teilweise auch über die AgrarMarkt Austria (AMA) mit EU-Mitteln gefördert. Das Schulobst wird grundsätzlich nicht
von den städtischen MittagstischzubereiterInnen (die den strengen HACCPRichtlinien unterliegen), sondern von MitarbeiterInnen der GemNova ausgegeben oder auch von den Kindern selbst genommen.

Landeshauptstadt Innsbruck. Maria•There.sien•Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: OOSH331, www. innsbruck.gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UI D: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe