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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.353

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Antwort:

Die gegenständliche Erika-Cremer-Straße zweigt ca. 50 Meter westlich des
Bahnüberganges (ÖBB, Karwendelbahn) nahezu rechtwinklig von der KarlInnerebner-Straße ab. Die neue Straße weist eine Fahrbahnbreite von 4,5 m
bzw. 5,0 m (beidseits Randsteine) und eine Länge von ca. 270 m auf, wobei
zwischen dem Baulosanfang und km 0,145 (bestehende Bebauung) an der
Ost- bzw. Nordseite ein Gehsteig mit einer Breite von 1,5 m und einer Länge
von 142 m errichtet wird. Der Gehsteig wird durch einen Randstein ROA1,
Klasse 6 gemäß ÖNORM B 3108 /11 von der Fahrbahn getrennt, wobei der
Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehsteig 10 cm beträgt. An der
Rückseite des Gehsteiges wird ein Leistenstein LS 3 mit einer Höhe von
10 cm errichtet, sofern dort keine Stütz- bzw. Gartenmauern verlaufen.
Im Bereich von Hauszufahrten wird der Gehsteig mittels eines schräg gestellten Randsteins ROA6, Klasse 6 gegen die Fahrbahn abgegrenzt, wobei
der Gehsteig einen Höhenunterschied von 5 cm zur Fahrbahn aufweist. Am
südlichen Fahrbahnrand wird auf der gesamten Länge (sofern keine Stützmauern angrenzen) ein Leistenstein LS3 ausgeführt. Am nordseitigen Fahrbahnrand wird vom Ende des Gehsteiges bis zur östlichen Wohnanlage
(Baulosende) ebenfalls ein Leistenstein LS3 errichtet.
Die Linienführung ist im Wesentlichen durch das Gelände und die bestehende
Bebauung vorgegeben. Hauptaugenmerk wurde auf die höhenmäßige Anpassung an die bestehende Bebauung (Hauszufahrten) und eine Verbesserung
der Einmündungen, sowohl in die Karl-Innerebner-Straße als auch in den
Wirtschaftsweg am Baulosende gelegt.
Am Ende der Erika-Cremer-Straße, welche als Sackgasse errichtet werden
soll, wird ein Umkehrplatz im Bereich der Einmündung in den Fuß- und Radweg bzw. Wirtschaftsweg in Form eines symmetrischen Wendehammers gemäß RVS 03.03.81/4 für ein 3-achsiges Müllfahrzeug kurzer Bauart errichtet.
Zu beachten ist, dass der vordere und hintere Fahrzeugüberhang beim Wendeplatz nicht berücksichtigt ist. Daher muss zusätzlich ein freier Raum von
etwa 2,0 m Breite vorhanden sein, welcher von Bebauung freigehalten werden
muss.
Bei km 0,15 der Neuplanung wird eine Ausweiche errichtet, damit auch die
Begegnung Lkw – Pkw bzw. Lkw – Lkw möglich ist. Die Gesamtfläche der
Ausweiche beträgt 20 m, wobei die Verziehungslängen 5 m und die Aufstelllänge 10 m betragen. Die zusätzliche Breite in der Ausweiche beträgt 1,5 m,
wodurch eine gesamte Fahrbahnbreite im Bereich der Ausweiche von 6,5 m
zuzüglich Kurvenverbreiterung 0,65 cm erzielt wird.
Die bestehenden Hauszufahrten bleiben bestehen, wobei diese in der Höhe
geringfügig 10 – 15 cm angepasst werden müssen.

Frage 4:

Wie sieht Ihr Zeitplan zur Umsetzung des Straßenbauvorhabens "Erika-CremerStraße" aus?

Antwort:

Kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

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