Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.355

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der Widmung des betreffenden Grundstückes zumutbar sind, so weit herabgesetzt werden, wie dies mit einem im Verhältnis zum erzielbaren Erfolg wirtschaftlich vertretbaren Aufwand möglich ist und
d) sie mit den Zielen der überörtlichen und der örtlichen Raumordnung im
Einklang stehen.

Frage 9:

Wie haben Ihre straßenbautechnischen Sachverständigen darauf reagiert, welche
Stellungnahme kam daraufhin von dieser Seite?

Antwort:

Die Stellungnahme des straßenbautechnischen Amtssachverständigen ist
noch ausständig.

Frage 10:

Gibt es nunmehr weitere Stellungnahmen der betroffenen GrundeigentümerInnen
und AnrainerInnen?

Antwort:

nein

Frage 11:

Wann möchten Sie final über diese Straßenbauvorhaben entscheiden?

Antwort:

Das kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Frage 12:

Derzeit stehen der künftige Straßenverlauf bzw. die vom Straßenbauvorhaben betroffenen Grundstücke zur Gänze im Eigentum von Privatpersonen. Haben Sie mit
den jeweiligen EigentümerInnen auch einmal persönliche Gespräche zu Ihrem
Vorhaben bzw. Eingriff geführt?

Antwort:

ja

Frage 13:

Wenn ja, wann?

Antwort:

Beginnend mit den Entwicklungen der betroffenen Bauprojekte haben Abstimmungen mit den damaligen Bauträgern stattgefunden. Laufend bis
heute haben sich EigentümerInnen und BewohnerInnen erkundigt und wurden Auskünfte erteilt. Darüber hinaus wurden seitens der Stadtverwaltung
mit einigen AnrainerInnen zivilrechtliche Vereinbarungen für eine temporäre
Nutzung des Saurweinweges bis zum Bau der Gemeindestraße abgeschlossen.

Frage 14:

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort:

Es erfolgte jeweils beiderseitige Kenntnisnahme, bei Bauprojekten Aufnahme und Akzeptanz von Hinweisen und Auflagen in den Bewilligungsbescheid sowie Abschluss von temporären Vereinbarungen.

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