Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.38
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bisschen zu wenig zu sein. Es muss nachgewiesen werden, dass die Stühle immer
vor dem Eingang des Geschäftes stehen oder Kartons der Pizzeria herumliegen, die
nicht weggeräumt werden. Soweit zu dieser
Historie, die das gleiche Handelsgeschäft,
aber einen anderen Gastronomen betroffen
hat.
Beim Hotel Weisses Kreuz haben wir die
Besonderheit, die heute schon erwähnt
wurde, dass eine Erklärung des/der Mieters/in notwendig ist. Das heißt noch nicht,
dass das Handelsgeschäft sagen kann,
dass kein Gastgartenbetrieb geführt wird,
sondern der Stadtsenat hat die Stellungnahmen zu würdigen und einzuschätzen, wie
die Handelsgeschäfte mit dem Gastgarten
zusammenpassen.
Wir haben die Thematik in der Altstadt, dass
wir sehr viele Geschäfte für TouristInnen
haben, in denen Geschenkartikel aus aller
Herren/Damen Länder angeboten werden.
Man kann dann, wenn dort ein Gastgarten
situiert ist, nicht unbedingt feststellen, dass
dieser einen negativen Einfluss auf das Geschäft hätte. Soweit zur Historie und den
beiden betroffenen Unternehmenden. Vor
allem dem Handelsbetrieb würde ich vielleicht zu ein bisschen mehr Gelassenheit
raten.
Im Stadtsenat haben wir einen Beschluss
gefasst, wobei ich im Nachhinein einiges
kritisch anmerken muss, da eine Vermischung stattfand. Die Größe des Gastgartens im Beschlussvorschlag 2 ist zu erwähnen. Darauf bezieht sich ein E-Mail des Hoteliers. Dort wurde festgestellt, wenn das
Handelsgeschäft nicht mehr nur als Lager
oder Online-Handel betrieben wird, dann
wäre die schriftliche Zustimmungserklärung
nachzureichen, andernfalls wäre die Gastgartenfläche wieder zu reduzieren.
Wo liegt jetzt das Problem für den Hotelier?
Dieser Beschluss ermächtigt den Hotelier,
den Gastgarten zu errichten. Es könnte anschließend ein Schreiben in der Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, eingehen,
dass der Handelsbetrieb das Geschäft wiedereröffnet und somit müsste der Gastgarten verkleinert werden. Diese unmittelbare
Verknüpfung der angesprochenen Dinge,
die wir beschlossen haben, war sicher nicht
klug. Wie ich aus persönlichen Gesprächen
weiß, geht es dem Hotelier darum, dass er
GR-Sitzung 27.05.2021
Planungssicherheit bezüglich der Einspruchsmöglichkeit des Handelsgeschäftes
haben will.
Er kann die Planungsmöglichkeiten für den
großen Gastgarten, wenn er alle Auflagen,
die die Stadt vorgibt, erfüllt, selber beeinflussen. Was bedeutet das? Er muss sich
an die Öffnungszeiten und die Flächen halten. Die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit
kann der Gastronom selber festlegen. Allerdings kann er die Meinungsbildung des
Handelsgeschäfts nicht bestimmen, die, wie
suggeriert wurde, zu einer Beeinflussung
des Stadtsenates führen würde.
Wir sprechen uns dafür aus, dass es keine
Einspruchsmöglichkeit gibt. Dies in Kenntnis
der langjährigen Schwierigkeit, dass der Hotelbetrieb im Erdgeschoß keine Rezeption
hat, weil sich dort das Mieterschutzgeschäft
befindet. Eine Gastgartenmöglichkeit sollte
gesichert sein. Im Wissen, dass viele Millionen investiert wurden und wir davon ausgehen, dass das Hotel die nächsten Jahre
hochwertig betrieben wird, verzichten wir
auf die Einspruchsmöglichkeit. Das ist ein
Stimmverhalten, das wir offenlegen und aus
den gesagten Gründen transparent ist.
Die Thematik, dass wir in dem gefassten
Beschluss im Stadtsenat vier Jahre als öffentlich-rechtliche Zuerkennung subsummiert haben, können wir durchaus diskutieren. Wenn wir hier keinen Beschluss über
vier Jahre fassen, weiß der Hotelbesitzer,
wenn er die Auflagen erfüllt, dass er im
Prinzip einen Anspruch darauf hat, den
Gastgarten in der Größe zu betreiben. Das
ist keine Willkür, denn, wenn die Auflagen
eingehalten werden, kann der Gastgarten
bewirtschaftet werden. Alles andere wäre
Willkür.
Insofern ist die Sache nicht, wie Bgm.Stellv. Lassenberger angesprochen hat, mit
einem Gastgarten in Wilten zu vergleichen.
Dieser liegt in der Kurzparkzone. Der Eigentümer führt nicht das Lokal. Dort gab es
auch bereits dokumentierte Probleme. Wir
haben den Gastgarten letztlich doch genehmigt.
Eine kleine Ergänzung möchte ich zur Wortmeldung von GR Depaoli machen. Es gibt
in der Altstadt schon einen Bereich, bei dem
man hinterfragen muss, wie die dort aufgestellten Dinge genehmigt sein können. Ich
komme nämlich zur nächsten Posse. Das