Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.39

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- 403 -

betrifft die grünen Töpfe vor dem Geschäft
der Firma Einwaller, die jedenfalls nicht korrekt stehen. Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass diese stehen bleiben. Es
gibt, wenn man in die Altstadt kommt, eine
Verkehrs- bzw. Straßenfläche. Dort stehen
die grünen Töpfe, die bepflanzt werden.
Hinter diesen Töpfen können die Menschen
vorbeigehen. Gerade zu Ladezeiten stehen
die Lkw"s dann wenigsten nicht bis zur
Hausmauer und man kann dann entlang
den Töpfen vorbeigehen. Es gibt nahezu
keine Möglichkeit, die Töpfe langfristig,
nachhaltig, vollkommen korrekt nach jeder
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung
(StVO) entsprechend aufzustellen.
Was wurde dadurch erreicht? Wir haben
jetzt eine Diskussion, wie die Töpfe aufgestellt werden können. Der Bürgermeister
wäre gut beraten, das zu hinterfragen. Früher sind manche Dinge aus der Historie heraus so belassen worden. Ich habe mich immer sehr dafür eingesetzt. Es war immer
wieder ein Thema in der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, welche Varianten möglich sind. Darüber haben wir auch
immer wieder politisch diskutiert. Es war immer die Meinung, dass wir diese Töpfe stehen lassen sollen, denn in der Ladezeit
könnten die Menschen sonst nicht einmal
hinter den Töpfen vorbeigehen.
Neben der Bäckerei Ruetz stehen im Sommer sicher wieder diese grünen Töpfe, die
durchaus sinnvollerweise den Geschäftseingang frei halten. So wie sich die Dinge darstellen, dass jede/r versucht alles dem
Kochrezept nach gleich zu behandeln, werden diese Töpfe auch in Frage gestellt.
Diese Thematik werden wir vielleicht dann
auch im Gemeinderat debattieren, allerdings haben wir vom Recht her nicht sehr
viele Möglichkeiten Einfluss zu nehmen. Bei
der Weitergabe von öffentlichen Flächen
sieht die Sache anders aus.
In diesem Sinne lassen wir den Gastgarten
in der Altstadt und die Kirche im Dorf. Man
kann sich für oder gegen diese Entscheidung aussprechen. Ich würde mich freuen,
wenn der Gastgarten über die nächsten
Jahre in dieser Größe bestehen kann. Die
Einspruchsmöglichkeit mit der Selbstbindung des Gemeinderates wird von uns nicht
angewandt bzw. verzichten wir darauf, dass
die Einspruchsmöglichkeit besteht. Das HoGR-Sitzung 27.05.2021

tel inklusive Gastgarten stellt eine Aufwertung des Eingangsbereichs zur Altstadt dar.
Die andere Entscheidung, den Vertrag mit
der Stadt Innsbruck kann der Gastronom
bzw. Hotelbetreiber selber herbeiführen und
entscheiden, wenn er alle Auflagen einhält.
Das liegt wirklich in seinem eigenen Ermessen, ob er dafür sorgen wird. Ich habe daran aber überhaupt keinen Zweifel.
In diesem Sinne würde ich bitten, dass wir
uns die beiden Abänderungsanträge noch
kurz überlegen können. Der Beschluss des
Stadtsenates vom 31.03.2021 beinhaltet leider sehr viele Dinge und daraus hat sich die
Problematik mit dem E-Mail ergeben. In
dem Schriftverkehr ist zu lesen, dass bedauerlicherweise der Beschlussvorschlag 2
angenommen wurde, welcher sich aber
nicht auf die Größe, sondern die jederzeitige Einspruchsmöglichkeit in dieser Zeit bezieht. Wir haben zu viele Punkte in einen
Antrag gepackt.
Ich freue mich, wenn wir in dem einen oder
anderen Gastgarten der Altstadt - nach dem
Ende der Baustelle - die Stimmung genießen können. Viel mehr möchte ich zu dieser
Posse in der Altstadt nicht mehr sagen.
GR Mag. Fritz: Ich gebe der Wirtschaftsstadträtin, die dankenswerterweise sehr viel
über die Historie ausgeführt hat, weitgehend
recht. Es stimmt, dass verschiedene Dinge
vermischt werden.
Wir sprechen hier nicht von einer Verordnung, sondern einer stadtinternen Richtlinie
betreffend privatrechtliche Verträge, die wir
für die Nutzung unseres Straßengrundes
mit BetreiberInnen der Gastronomie abschließen. In dem Bereich - wie der Name
Richtlinie schon sagt - hat das entscheidende Organ, in der Regel der Stadtsenat,
natürlich schon einen gewissen Ermessensspielraum. Wir sprechen hier nicht von Willkür. Ungleiche Sachen werden ungleich und
gleiche Sachen gleich behandelt.
Wir sind natürlich im Bereich der privatwirtschaftlichen Verträge an die sogenannte
Fiskalgeltung der Grundrechte gebunden.
Das heißt, dass wir das Gleichbehandlungsprinzip einzuhalten haben. Die Beurteilung
des Einzelfalles ist wichtig, denn es ist nicht
jeder Sachverhalt gleich.
Die Wirtschaftsstadträtin hat es richtigerweise festgestellt, dass eine Stellungnahme