Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.385

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Frage 67:

Überprüfen die FördergeberInnen auch die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme oder
vertrauen diese auf Ihre Kompetenz? (Der künftige "regionale Radweg" "Schrebergartensiedlung" unterliegt ja bereits jetzt einer überbordenden Verkehrsbelastung.)

Antwort:

Jeder Förderantrag wird vom Fördergeber überprüft. Im Masterplan Radverkehr 2030 wurde die gesamte Route in einer Nutzen-Kosten-Analyse untersucht. Im Kostenrahmen wurden nur Anlagen, die neu zu errichten sind, berücksichtigt. Ob eine Wegsanierung förderfähig ist, ist je Vorhaben gesondert
zu verhandeln. Die Route wurde mit dem Amt der Tiroler Landesregierung
(Verkehr und Straße) abgestimmt.

Frage 68:

Am 07.04.2021 haben Sie einer betroffenen Anrainerin zu dieser gegenständlichen Gesamtthematik folgende Informationen übermittelt: "[M]ittlerweile sind die
Stellungnahmen von den befassten Fachdienststellen eingelangt und ich teile
Ihnen zusammengefasst mit: Die Verkehrskapazitäten des Moserfeldweges sind
mit Errichtung der von Ihnen angesprochenen Kleingartenanlage ausgeschöpft.
Der derzeit bestehende Verkehr kann laut Aussagen des verkehrstechnischen
Amtssachverständigen unter den gesetzlichen Vorgaben des Tiroler Straßengesetzes und der Straßenverkehrsordnung noch abgewickelt werden. Weitere bauliche Maßnahmen am Moserfeldweg im Bereich des bestehenden Fahrverbotes für
alle Kraftfahrzeuge und eine damit einhergehende verkehrliche Mehrbelastung,
würden auch straßenbauliche Maßnahmen erfordern. Zurzeit ist ein Ausbau des
Moserfeldweges nicht geplant. Aus wasserrechtlicher Sicht besteht laut Auskunft
der Wasserrechtsbehörde beim derzeitigen Verkehrsaufkommen kein Handlungsbedarf."
Wie lauten die konkreten vollständigen Stellungnahmen der befassten Fachdienststellen? (Bitte um Übermittlung der Stellungnahmen)

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 51 und 46.

Frage 69:

Warum liegen diese Stellungnahmen erst jetzt, im April 2021 und somit über ein
Jahr NACH (!) Genehmigung der "Gartensiedlung" von GR Christoph Appler vor?

Antwort:

Im Rahmen des Bauverfahrens wurden sämtliche erforderlichen Stellungnahmen eingeholt. Künftige Gegebenheiten, in diesem Fall etwaige Einschränkungen zukünftiger Baumaßnahmen bzw. Bauvorhaben aufgrund Ausschöpfung der Verkehrskapazität, können in einem Bauverfahren nicht berücksichtigt werden.
Es ist üblich, dass bei Anfragen neue Stellungnahmen der Sachverständigen
eingeholt werden.
Die Stellungnahmen wurden aufgrund einer BürgerInnenanfrage vom November 2020 von der Straßenverkehrsbehörde eingeholt. Sie stehen nicht im Widerspruch zu den im Bauverfahren aus dem Jahr 2019 abgegebenen Stellungnahmen.
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