Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.386
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Frage 70:
Es ist schwer vorstellbar, dass im Nachhinein eingeholte Stellungnahmen von
Ihnen weisungsgebundenen Bediensteten Ihre Genehmigungen von vor über einem Jahr negativ beleuchten würden. Erkennen Sie auch diese mehr als schiefe
Optik bzw. überaus problematische Vorgangsweise?
Antwort:
Es darf hierbei auf die Antwort zu Frage 69 verwiesen werden.
Frage 71:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es darf hierbei auf die Antwort zu Frage 69 verwiesen werden.
Frage 72:
Wenn nein, warum sind Sie hier nicht professionell vorgegangen?
Antwort:
Seitens sämtlicher befasster Verwaltungsdienststellen wurden zu jeder Zeit
gesetzmäßig gehandelt.
Frage 73.
Wenn ja, warum sind Sie hier nicht professionell vorgegangen?
Antwort:
Seitens sämtlicher befasster Verwaltungsdienststellen wurden zu jeder Zeit
gesetzmäßig gehandelt.
Frage 74:
Warum haben Sie diese Stellungnahmen nicht VOR Genehmigung der "Gartensiedlung" von GR Christoph Appler eingeholt?
Antwort:
Die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Stellungnahmen wurden allesamt eingeholt und haben diese zusammengefasst ergeben, dass dieses genehmigungsfähig ist. Wie bereits schon mehrfach erwähnt, sind mögliche zukünftige Gegebenheiten nicht Gegenstand des Bauverfahrens und somit nicht zu beurteilen.
Frage 75:
Die Verkehrskapazitäten sind demnach mit der Errichtung der "Gartensiedlung"
von GR Christoph Appler ausgeschöpft. Wie ist dies mit dem ÖROKO und der
dort verankerten "gesamthaften Planung und Erschließung" vereinbar?
Antwort:
Für jene noch zu widmenden Flächen ist eine gesamthafte Planung inklusive
Erschließungsplan und/oder Mobilitätskonzept erforderlich.
Frage 76:
Sie haben durch die Genehmigung der "Gartensiedlung" Ihres ÖVP-Koalitionspartners GR Christoph Appler den gesamten in diesem Bereich im ÖROKO verankerten Entwicklungsprozess torpediert. Warum?
Antwort:
Bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen hat jedermann Anspruch
auf eine positive Bewilligung.
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