Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.397

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1

(zu Punkt 52.4)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi

• J

>021

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· schaftssl~lle für Gemeinderatund Sladtsenal

Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Innsbruck, am 27. Mai 2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck eine Anfrage bzgl.
der rechtlichen Grundlage für die „doppelten Trennlinien"" zwischen der Gehsteigverbreiterung und der Fahrbahn lnnstraße zu stellen.

ANFRAGE
Begründung:
Die optische Abgrenzung der Gehsteigverbreiterung auf der lnnstraße im Stadtteil St.
Nikolaus erfolgte durch eine doppelte Trennlinie, wie immer man selbige auch nennen mag. Die Abgrenzung erfolgte ursprünglich den nachvollziehbaren geltenden
Rechtsvorschriften entsprechend mittels einer Linie. Zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgte eine weitere Linie, welche vermeintlich auch zusätzlich die Gehsteigverbreiterung erweitert. Es stellt sich daher die Frage, ob die doppelten Trennlinien überhaupt den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen bzw. warum die Gehsteiverbreitung mittels einer weiteren Linie erweitert wurde, zumal es unüblich ist, dass auf
einem Gehtsteig eine mögliche weiße Linie verläuft bzw. auch unklar ist, wo die Gehsteigverbreiterung endet bzw. die Fahrbahn beginnt. (siehe Foto am Ende der Anfrage).
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte die aktuelle Abtrennung der Gehsteigverbreiterung von der Fahrbahn (lnnstraße)?

2. Handelt es sich bei den doppelten Linien um eine „doppelte Sperrlinie" ?