Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.82
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Bgm. Willi: Ich melde mich deshalb zu
Wort, weil ich laut Antrag das mit den zuständigen Dienststellen verhandeln soll.
Es dürfte klar sein, dass ich den Inhalt dieses Antrages für sehr rückwärtsgerichtet
halte, und dass eine Wirtschaftspartei wie
die ÖVP es hoffentlich verstanden hat, dass
Städte dann aufblühen, wenn wir den Menschen Platz geben und nicht den Autos.
Das ist unser Ziel.
Mit diesem Antrag ziehen wir Autos in die
Stadt. Dies in einer Zeit, in der zum Glück
die RadfahrerInnen immer mehr werden. Ich
könnte mich nun lange darüber auslassen,
wie rückwärtsgewandt diese Verkehrspolitik
der ÖVP ist. Sie kann wirtschaftlich schon
deshalb nicht erfolgreich sein, weil diejenigen, die erfolgreich sind, solche Anträge für
völlig überflüssig und falsch halten.
Unlängst sagte jemand zu mir: "Liebe Stadt,
Ihr braucht mir nichts zu geben. Sorgt dafür,
dass der öffentliche Raum gut gestaltet und
etwas los ist." Mit Autos macht man keine
Straßenkonzerte oder Kultur. Sie sind nur
dazu da, dass sie viel öffentlichen Raum
verstellen.
Ich komme nun aber zu den Fragen an GRin
Mag.a Lutz als Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität und
als Antragstellerin:
Wo ist der Unterschied zwischen dem Absatz a und dem Absatz c? In beiden Fällen
ist von Tiefgaragen die Rede. Im ersten
Punkt heißt es Tiefgaragen im Innenstadtbereich und im Absatz c heißt es, die anderen Tiefgaragen im Innenstadtbereich, wobei vier aufgezählt werden.
In beiden Absätzen steht, dass die Stadt
Innsbruck die Kosten für die erste Gratisparkstunde unter der Voraussetzung übernehmen soll, dass die/der TiefgaragenbetreiberIn die zweite Gratisparkstunde übernimmt. Wo ist der inhaltliche Unterschied
zwischen a und c?
Weiter möchte ich wissen, was passiert,
wenn wir verhandeln und die TiefgaragenbetreiberInnen sagen, dass sie nicht mitmachen und die zweite Stunde nicht übernehmen? Zahlt die Stadt dann die erste Stunde
doch oder ist die Voraussetzung für die
erste Gratisstunde das Zahlen der zweiten
Stunde durch die GaragenbetreiberInnen?
GR-Sitzung 27.05.2021
(Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Bitte durchlesen, das steht so geschrieben!)
Gut, nur dass ich weiß, wie der Verhandlungsauftrag lautet.
Nächste Frage: Die Innenstadttiefgaragen
mit wesentlicher städtischer Eigentumsbeteiligung sollen an allen Freitagen und
Samstagen die ersten vier Stunden für die
NutzerInnen zum Preis von € 3,-- zur Verfügung stellen. StRin Mag.a Schwarzl, Sie haben sich geirrt! Die Markthallengarage gehört der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), also der Stadt Innsbruck. Eine
Stunde kostet € 2,80. Bei vier Stunden wären das schon über € 10,--. Wenn vier Stunden aber dann nur € 3,-- kosten würden,
geht viel mehr Geld verloren, als Du berechnet hast.
Wir schmeißen also das Geld der Stadt
Innsbruck mit vollen Händen hinaus. Ich
kenne den Markthallenbereich sehr gut.
Was wird passieren, wenn es dieses Angebot gibt und sich das herumspricht? Alle
werden sagen, dass sie für vier Stunden um
€ 3,-- in die Markthallengarage fahren werden. Die Zufahrt zu dieser Garage findet
fast ausschließlich vorne über die Einfahrt
auf den Marktplatz statt. Es wird sich eine
Schlange und ein Stau bilden. Alle werden
fluchen. Auf der Südseite der Markthalle ist
es eng und alle drängen dann in die Tiefgarage, weil man dort vier Stunden lang um
€ 3,-- parken darf. Da bricht das totale
Chaos aus!
Die Tiefgarage bei der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (SOWI)
geht auch, da muss man allerdings etwas
weiter zu Fuß gehen. Was passiert aber bei
der SOWI-Tiefgarage? Wann fahren viele
Personen in die Stadt? Am Samstag Abend
z. B. in ein Konzert, in das Theater usw.
Dann gibt es vier Stunden um € 3,-- und alle
werden mit dem Auto fahren.
Dort gibt es aber einen Miteigentümer, der
die Hälfte der Garage besitzt. Der wird sagen: "Liebe Stadt, wenn Ihr das um € 3,-haben wollt, dann möchte ich aber den vollen Preis haben!" Wir zahlen hier voll hinein,
weil alle das tolle Angebot von € 3,-- für vier
Stunden annehmen werden. Die SOWI-Tiefgarage ist richtig groß. Das heißt, dass der
Miteigentümer sehr viel Geld einnehmen
wird.