Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.178

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Marktplatzes zu erarbeiten. Die Empfehlungen der Steuerungsgruppe betreffend die temporäre Gestaltung des Marktplatzes wurden mit Beschluss des
Stadtsenats vom 14.06.2019 zur Umsetzung freigegeben.
Frage 12:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

Frage 13:

Ist es richtig, dass es sich bei der künstlerischen Gestaltung des Marktplatzes mit
den runden Sitzbänken nur um eine befriste Lösung handelt, und wenn ja, über
welchen Zeitraum?

Antwort:

Der Marktplatz ist Teil des Projektgebietes des EUROPAN Wettbewerbs, der
sich von der Innbrücke bis zur Universitätsbrücke erstreckt. Die Ergebnisse
werden im Jahr 2025 erwartet. Die temporäre Gestaltung ist daher mindestens bis 2025 ausgelegt. Ein längerer Bestand aufgrund der Entscheidungsfindung für eine dauerhafte Neugestaltung des Marktplatzes kann bzw. muss
nicht ausgeschlossen werden.

Frage 14:

Wer ist für die Reinigung der Sitzbänke bzw. den Innenbereich der Sitzbänke verantwortlich?

Antwort:

Die Betreuung der Sitzbänke erfolgt durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb,
Stützpunkt Innere Stadt.

Frage 15:

Wer muss im Falle einer Veranstaltung am Marktplatz die Kosten für den Hin-und
Wegtransport der Sitzbänke tragen? Die Stadt oder die VeranstalterInnen?

Antwort:

Der Auf- und Abbau der Sitzbänke erfolgt durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, Stützpunkt Innere Stadt. Eine Kostenverrechnung ist derzeit nicht vorgesehen.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 3 von 3

2h

50 min