Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.179

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 31.6)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 16.06.2021

Begegnungszone Innere Stadt, Bodenmarkierungen; Zahl GfGR/125/2021;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 27.05.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 27.05.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In einer Aussendung der Stadt Innsbruck vom 11.05.2021 wird mitgeteilt:
Nach dem Aufstellen von mobilen Tempomessgeräten, die zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beitragen sollen, wird nun das zweite Projekt aus der Arbeitsgruppe umgesetzt: orange Bodenmarkierungen, die sich über die gesamte Breite der Straßen ziehen. Damit soll die Zone farblich attraktiviert und der barrierefreie Begegnungsraum
unterstrichen werden.
Die orangen Bodenmarkierungen, welche das städtische "Apostroph" darstellen sollten, und
nebenbei unter anderem auch gelb sind, wirken für manche PassantInnen verwirrend, und
VerkehrsteilnehmerInnen stellen sich zu Recht die Frage, ob diese Bodenmarkierungen
überhaupt der Straßenverkehrsordnung entsprechen bzw. was uns InnsbruckerInnen dieser
sinngemäße "Spaß" der verantwortlichen Politiker in der Stadt kostet. (???)
Ebenso stellen sich natürlich die Fragen der tatsächlichen Effizienz der mobilen Tempomessgeräte bzw. die Kosten selbiger. (???) Letztendlich wäre es auch im Sinne der Transparenz,
dass die Innsbrucker Bevölkerung erfährt, welche Maßnahmen noch für die Attraktivierung
der Begegnungszone "Innere Stadt" folgen bzw. welches Gesamtbudget zur Attraktivierung
der Begegnungszone "Innere Stadt" zur Verfügung steht.
Immerhin handelt es sich um das Geld der SteuerzahlerInnen.
Bezüglich der Straßenverkehrsordnung:
§ 55 StVO 1960 "Bodenmarkierungen auf der Straße"
(6) Bodenmarkierungen, ausgenommen die Darstellung von Verkehrszeichen, sind in weißer
Farbe auszuführen; Zickzacklinien sind jedoch in gelber, Kurzparkzonen in blauer Farbe auszuführen. Wenn es erforderlich ist, eine durch Bodenmarkierungen zum Ausdruck gebrachte