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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.188

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Antwort:

SOLL: € 292.441,62

IST: € 288.517,41

Anmerkung: "SOLL" entspricht dem vorgeschriebenen Betrag; "IST" stellt
die tatsächlichen Einnahmen dar.
Frage 5:

Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2010 der normale Steuersatz vorgeschrieben?

Antwort:

3.281

Frage 6:

Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2010 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?

Antwort:

279

Frage 7:

Wie viele Hunde waren im Jahr 2010 von der "Hundesteuer" befreit?

Antwort:

5

Frage 8:

Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2010
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)

Antwort:

Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
der Stadt Innsbruck. Sie sind weder zweckgebunden noch werden sie einer
besonderen Verwendung zugeführt.

Hundesteuer 2011:
Frage 9:

Wie viele Hunde waren im Jahr 2011 in Innsbruck registriert?

Antwort:

3.615

Frage 10:

Wie hoch war im Jahr 2011 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?

Antwort:

€ 82,40

Frage 11:

Wie hoch war im Jahr 2011 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?

Antwort:

€ 46,80

Frage 12:

Wie hoch waren im Jahr 2011 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?

Antwort:

SOLL: € 307.384,47

IST: € 302.853,79
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