Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.189
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Gesamter Text dieser Seite:
Frage 13:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2011 der normale Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
3.341
Frage 14:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2011 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
269
Frage 15:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2011 von der "Hundesteuer" befreit?
Antwort:
5
Frage 16:
Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2011
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
Antwort:
Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
der Stadt Innsbruck. Sie sind weder zweckgebunden noch werden sie einer
besonderen Verwendung zugeführt.
Hundesteuer 2012:
Frage 17:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2012 in Innsbruck registriert?
Antwort:
3.750
Frage 18:
Wie hoch war im Jahr 2012 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?
Antwort:
€ 82,40
Frage 19.
Wie hoch war im Jahr 2012 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?
Antwort:
€ 46,80
Frage 20:
Wie hoch waren im Jahr 2012 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?
Antwort:
SOLL: € 320.598,47
Frage 21:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2012 der normale Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
3.475
IST: € 319.123,66
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