Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.190
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Gesamter Text dieser Seite:
Frage 22:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2012 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
269
Frage 23:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2012 von der "Hundesteuer" befreit?
Antwort:
5
Frage 24:
Wie wurden diese Gesamteinnahmen durch die Hundesteuer aus dem Jahr 2012
konkret verwendet? (Bitte um detaillierte Beantwortung)
Antwort:
Bei der Hundesteuer handelt es sich nach der allgemeinen Verwaltungslehre
um eine Steuer, also um eine von den Vorteilen für die Verpflichteten unabhängige, nach einem allgemeinen Maßstab auferlegte öffentliche Abgabe.
Die Steuereinnahmen bilden allgemeine Bedeckungsmittel für die Aufgaben
der Stadt Innsbruck. Sie sind weder zweckgebunden noch werden sie einer
besonderen Verwendung zugeführt.
Hundesteuer 2013:
Frage 25:
Wie viele Hunde waren im Jahr 2013 in Innsbruck registriert?
Antwort:
4.139
Frage 26:
Wie hoch war im Jahr 2013 der normale Steuersatz ("Normalsatz") pro Hund?
Antwort:
€ 84,00
Frage 27:
Wie hoch war im Jahr 2013 der ermäßigte Steuersatz pro Hund?
Antwort:
€ 46,80
Frage 28:
Wie hoch waren im Jahr 2013 die Gesamteinnahmen der Stadt Innsbruck durch
die "Hundesteuer"?
Antwort:
SOLL: € 343.994,60 IST: € 340.486,77
Frage 29:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2013 der normale Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
3.892
Frage 30:
Für wie viele Hunde wurde im Jahr 2013 der ermäßigte Steuersatz vorgeschrieben?
Antwort:
241
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