Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.46

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- 526 -

Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 07.06.2021 und
24.06.2021:
19.

MagIbk/36923/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B21, Hötting, Bereich Höhenstraße 60a und 60c, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.06.2021:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B21, Hötting, Bereich Höhenstraße 60a und 60c, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
20.

MagIbk/36856/SP-BB-SM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SM-B20, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich Tierheim Mentlberg,
Völser Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 24.06.2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.06.2021:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. SM-B20, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich Tierheim Mentlberg, Völser Straße,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
21.

MagIbk/37006/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B43, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 165, 165a, 165b und
165c, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.06.2021:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. HA-B43, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 165, 165a, 165b und 165c, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.