Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.76

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- 556 -

Anlässe für die Abmahnungen und die Eintragungen und was sind die sich daraus ableitenden Konsequenzen für die betreffenden Personen?
Antwort: Es sind insgesamt drei Fälle bekannt, alle drei MitarbeiterInnen sind verwarnt worden.
Ein Mitarbeiter hat auf einer öffentlichen Facebook-Seite unter einem Bild der damaligen Bürgermeisterin als Antwort auf einen
Eintrag "um sich zu schämen, braucht man
Charakter" geschrieben und damit wohl
zweifellos auch Frau Bürgermeisterin gemeint. Er wurde deswegen verwarnt.
Eine Mitarbeiterin hat auf Facebook gepostet: "Vielleicht sollten sich manche die Geschichte von St. Martin nochmal in Erinnerung rufen - allen voran die Innsbrucker Bürgermeisterin! #Obdachlos #Schlafplatz" etc.
im Zuge der Diskussion um Schlafverbote in
der Altstadt. Sie wurde verwarnt.
Ein Mitarbeiter hat Inhalte aus einem gemeinderätlichen Ausschuss gepostet und
damit gegen die Verschwiegenheitspflicht
verstoßen. Er wurde verwarnt.
Daraus ableitbare rechtliche Konsequenzen
wurden juristisch geprüft. Als Ergebnis ist
festzuhalten, dass es sehr schwierig wäre,
von Dienstgeberseite mit strengeren Mitteln
als einer Verwarnung zu reagieren. Die gesetzten Handlungen stellen nach juristischer
Prüfung aus Sicht des Dienstgebers keine
Kündigungs- oder Entlassungsgründe dar."
Auch beim Land Tirol gibt es keine entsprechenden Dienstanweisungen in dieser
Form, obwohl das auch von der ÖVP behauptet wurde. Ich habe mir dazu die Unterlagen geholt und nichts dazu gefunden.
GR DI Roner: Ich habe die Diskussion um
den vergifteten Brunnen als Zeitungsleser
verfolgt und registriert. Als Ersatzgemeinderat vertrete ich heute GR Lechleitner und
verfolge nun eine Diskussion über diese
Aussage und einen entsprechenden Antrag
wegen öffentlicher Herabwürdigung.
Ich habe GR Onay gehört und mir gedacht,
dass es stimmt, dass man nicht einfach allen MitarbeiterInnen einen Maulkorb umhängen und sagen kann, dass sie den Mund
halten, ruhig sein und sich politisch heraushalten sollen.
GR-Sitzung 24.06.2021

Dazu kommt noch die Unterstellung von
GR Buchacher, es hätte dieser Mitarbeiter
im Auftrag von StRin Mag.a Schwarzl gehandelt. Da sagt er ganz locker, dass der Mitarbeiter das machen musste. Das passt ja, so
habe ich den Eindruck, schon fast zur Brunnenvergiftungs-Philosophie dazu.
Was mir jetzt noch fehlt, dass das Anderl
von Rinn daherkommt! Das Komische ist,
dass ich GRin Heisz als hervorragende Journalistin kenne. Ich habe sie immer geschätzt und tue das noch immer - intellektuell einwandfrei. Hier ist ein Lapsus passiert.
Das sagt man nicht und irgendein Mitarbeiter macht darauf aufmerksam, dass es politisch eigentlich nicht ganz sauber ist.
Als normale/r BürgerIn könnte man sich
selbstverständlich erwarten, dass ein solcher Lapsus ausgeräumt wird. Aber nein, es
kommt ein Antrag, dass die Leute den Mund
halten sollen. Ich finde, das ist eine Grenzwertigkeit sonders gleichen. Es freut mich
aber, dass StRin Mag.a Mayr und
GR Mag. Plach sofort Enthaltung angemeldet haben, denn sie wissen, dass da etwas
faul ist. (Unruhe im Saal)
Ich erwarte eine Mehrheit für den Antrag
und halte das für eine - im einfachen
Sprachgebrauch - Sauerei.
GR Buchacher: Ich möchte GR DI Roner
erwidern, da er scheinbar die Diskussion
nicht richtig mitverfolgt hat. Er interpretiert
jetzt Dinge hinein, die von niemanden erwähnt wurden. Seine Auslegung ist sehr
hinterfragenswert. Ich habe keine Namen
genannt, Sie nennen Namen! Ist das in Ordnung?
Ich habe von MitarbeiterInnen, die im Umfeld von politischen MandatarInnen arbeiten, gesprochen und nie einen Namen genannt. Ich weiß nicht, wie Sie dazukommen?
Ich möchte auch fragen, warum GRin Bex,
BSc lange Zeit sprechen kann, ohne dass
die Zeit abgezogen wird.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Das ist damit
begründet, dass es eine tatsächliche Berichtigung war und nur die Debatten zeitlich
beschränkt sind.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich melde mich
einfach ebenfalls zur tatsächlichen Berichti-