Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.24
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Die Kontrollabteilung führte anlässlich der vorgenommenen Belegkontrolle auch eine Verifizierung der Subventionsberechnung für das Abrechnungsjahr 2020 durch. Dabei waren die vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV auf der Grundlage der vom Amt für Tiefbau – Referat Straßenverwaltung der MA III bereitgestellten Einnahmenund Ausgabendaten grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich betreffend
den IVB-Anteil (an Parkscheinautomaten gekaufte IVB-Tickets im Betrag
von € 1.340,70 im Jahr 2020) ergaben sich aus Sicht der Kontrollabteilung Differenzen (zu Lasten des begünstigten Alpenzoos), welche sich
letztlich in einer niedrigeren Subventionsleistung an den Alpenzoo niederschlugen. Konkret erfolgte nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung bei der Berechnung der Subvention für das Abrechnungsjahr 2020
ein doppelter Abzug des IVB-Anteils.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den von ihr aufgezeigten (und im Detail beschriebenen) Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls bei künftigen Subventionsabrechnungen zu berücksichtigen. In der dazu abgegebenen
Stellungnahme sagte die betroffene Fachdienststelle die Umsetzung der
Anregung der Kontrollabteilung zu.
Trinkgeld –
Empfehlung
Von der Kontrollabteilung wurde im Zuge der laufenden Belegkontrollen
eine Auszahlungsanordnung des Büros der amtsführenden Stadträtin für
Umwelt, Energie und Mobilität, Tiefbau, Grünanlagen, Straßenbetrieb
und Kultur behoben. Mittels dieser Auszahlung wurde einer städtischen
Mitarbeiterin unter Angabe des Buchungstextes „Kulturarbeit“ der Betrag
von € 25,00 an Barauslagen aus den der amtsführenden Stadträtin zugeordneten Verfügungsmitteln refundiert.
Den Rechnungsbeilagen war zu entnehmen, dass die Barauslage eine
Torte bei einer Innsbrucker Konditorei betraf, welche für einen Kulturarbeitstermin (Bezug zum städtischen Tätigkeitsbereich war für die Kontrollabteilung transparent nachgewiesen) zur Bestellung gelangt ist.
Auffällig wurde diese Barauslagen-Refundierung für die Kontrollabteilung aus dem Grund, da im Rückerstattungsbetrag ein nach Meinung der
Kontrollabteilung durchaus sehr großzügiger und hoher Trinkgeldanteil
enthalten war. Lediglich ein Betrag von € 17,00 betraf die Bestelltorte
selbst, während sich der Trinkgeldbetrag gemäß einer handschriftlichen
Ergänzung auf der Rechnungsbeilage auf € 8,00 belief.
Im Bewusstsein, dass es sich im hier aufgezeigten Fall aus monetärer
Sicht um geringe Beträge handelt, regte die Kontrollabteilung aus prinzipiellen Überlegungen dennoch an, im Sinne der Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit auch im Umgang mit Verfügungsmitteln für die
Zukunft einen bescheideneren Umgang mit Trinkgeldern in Betracht zu
ziehen.
Das Büro der amtsführenden Stadträtin gab in der dazu abgegebenen
Stellungnahme bekannt, dass man im pandemiebedingen Bemühen, die
heimischen Klein- und Mittelbetriebe zu unterstützen, wohl etwas zu
großzügig gewesen sei. Der Empfehlung der Kontrollabteilung werde
künftig vollumfänglich entsprochen werden.
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Zl. KA-04774/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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