Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.233
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Bürgermeister Georg Willi und seine Stadträtin Ursula Schwarz! dieses Projekt intensiv. Leider ohne
Interesse an Alternativen . Die Ursprünge dieser Idee reichen in die 1950er Jahre zurück. Jedoch
wurde diese Idee weder damals noch in den vergangenen Jahrzehnten, auch nachdem im
betroffenen Bereich immer mehr Bebauung von Seiten der Stadt zugelassen wurde, weiterverfolgt.
Und dies aus einem bestimmten Grund: Die zu erschließenden Grundstücke benötigen diese neue
Straße für eine Erschließung gar nicht. Sie sind schon erschlossen! Der entlang der Mittenwaldbahn
verlaufende
„Saurweinweg"
war und
ist
hier ausreichend
und
wird
auch
bis
dato
als
Erschließungsstraße verwendet und von Seiten der Stadt Innsbruck so genehmigt. Dieser
„ Saurweinweg" ist im Falle zusätzlicher Bebauung nur geringfügig auszubauen, was möglich und
machbar ist.
Offensichtlich besteht aber an einer bodensparenden und umweltschonenden Variante kein
Interesse. Stattdessen soll über Bürger- und Anrainerinteressen drübergefahren werden, wie
folgender Widerspruch in den Aussagen des grünen Bürgermeisters und seiner grünen Stadträtin
aufzeigt.
Betreffend des genannten „Saurweinwegs" stellen Bürgermeister Willi und Stadträtin Schwarz! am
09.03.2020 fest :
„Die bestehenden Wohngebäude sind über eine unzureichend rechtlich abgesicherte Forststraße
(Saurweinweg) an das öffentliche Straßennetz angebunden. "
Ein Jahr später, am 20.05.2021 heißt es dann in einer Anfragebeantwortung plötzlich:
„Der Saurweinweg ist öffentliches Gut der Stadtgemeinde Innsbruck und damit als Nachweis einer
rechtlich gesicherten Zufahrt geeignet. "
Im Klartext: Einmal ist der „ Saurweinweg" eine rechtlich gesicherte Zufahrt, ein anderes Mal nicht.
Einmal reicht er als Zufahrts- und Erschließungsweg, ein anderes Mal nicht. Wäre der „ Saurweinweg"
tatsächlich keine rechtlich gesicherte Zufahrt, so hätte die Stadt Innsbruck ein ganz anderes Problem .
Dann hätte sie über Jahrzehnte widerrechtliche Baugenehmigungen ausgestellt! Und diesen Fehler
nun auf Kosten der Anrainer zu sanieren, wäre fatal. So darf eine Stadt, so darf eine Stadtregierung,
nicht arbeiten und handeln. Dies wäre unprofessionell und alles andere als vertrauensbildend.
Es geht hier nämlich um nichts Geringeres als einen massiven Eingriff in fremdes Eigentum, um
Enteignungen und um eine enorme Belastung für die Anrainer durch diese geplante, neu zu bauende
Straße. Von der Naturzerstörung und den zu rodenden und Jahrzehnte alten Bäume noch gar nicht zu
sprechen. Ein massiver Eingriff in den Lebens- und Erholungsraum der Anra iner und Bürger des
betroffenen Stadtteiles!
Es ist abenteuerlich, wenn die grün-geführte Stadtregierung hier ein öffentliches Interesse an einer
solchen Straße zu konstruieren versucht. Denn Fakt ist: Die Erschließung der in diesem Bereich
gewidmeten Grundstücke über die geplante, neue Straße, so wie es sich Georg Willi, Ursula Schwarz!