Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.311
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Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.07.2021
Stadt Innsbruck, Abschluss von Projektsicherungsverträgen für Bauprojekte;
Zahl GfGR/159/2021;
ANFRAGE von GR Zass vom 24.06.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Zass hat am 24.06.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Sogenannte Projektsicherungsverträge haben die Innsbrucker Stadtpolitik in den letzten Jahren immer wieder vor größere Probleme gestellt, so zum Beispiel beim Pema 2, beim Billighotel in der Blasius-Hueber-Straße, bei verschiedensten Bauprojekten und zuletzt bei einem Wohnbauprojekt in Igls.
Mit einem sogenannten Projektsicherungsvertrag gibt man augenscheinlich der/dem Vertragspartner/in der Stadt Innsbruck eine vermeintliche Rechtssicherheit, welche dann politisch dahingehend verwendet wird, um u.a. auf GemeinderätInnen politischen Druck auszuüben, vor allem dann, wenn die Unterzeichnenden der jeweiligen Projektsicherungsverträge
der eigenen Gemeinderatsfraktion angehören.
Unverständlich und nicht logisch nachvollziehbar ist es, dass politische VertreterInnen der
Stadt Innsbruck einen Projektsicherungsvertrag unterzeichnen, noch bevor der Innsbrucker
Gemeinderat eine dementsprechende Widmung für das Bauprojekt beschlossen hat. Die
Rechtslage, im Falle einer Nichtwidmung des mittels Projektsicherungsvertrages vereinbarten Bauprojektes ist unklar, und wird zumindest politisch und medial einseitig zu Lasten der
Stadt Innsbruck bewertet.
Ebenso ist die Intransparenz, wie derartige Projektsicherungsverträge abgeschlossen werden, hinterfragenswert. Mehr Transparenz im Vorfeld der Unterzeichnung eines Projektsicherungsvertrages durch politische VertreterInnen der Stadt Innsbruck ist ein Gebot der Stunde,
ebenso wie möglicherweise generell eine politische und juristische Neuausrichtung der sogenannten "Projektsicherungsverträge"!
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen: