Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.312
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Frage 1:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage (Gesetzesgrundlage) errichtet die Stadt Innsbruck sogenannte "Projektsicherungsverträge" generell?
Antwort:
Gemäß § 1 Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist die
Stadt ein selbständiger Wirtschaftskörper. Demnach kann sie Verträge, wie
die gegenständlichen, abschließen. Die "Projektsicherungsverträge" haben
die Dienstbarkeit des Bauverbotes zugunsten der Stadt, als Dienstbarkeitsberechtigte, zum Inhalt. Diese Dienstbarkeit wird grundbücherlich sichergestellt.
Nach § 28 Abs. 2 lit. p IStR ist der Stadtsenat zum Abschluss anderer als der
in dieser Gesetzesstelle vorgenannten Verträge (z. B. Veräußerung und Erwerb von Liegenschaften, Verträge im Rahmen der vom Gemeinderat genehmigten Mittel etc.) bis zu einem Leistungsumfang von € 50.000,-- berufen. Der
Abschluss von Projektsicherungsverträgen fällt in die Zuständigkeit des
Stadtsenates.
Am 03.07.2002 hat der Stadtsenat zu Zahl IV 3834/2002 den Grundsatzbeschluss (siehe Beilage A) gefasst, dass die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, ermächtigt wird, im Zusammenhang mit Änderungen bei Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen mit den betroffenen
GrundeigentümerInnen privatrechtliche Verträge abzuschließen, denen zufolge eine Dienstbarkeit des Bauverbotes grundbücherlich sichergestellt wird,
bis das Planungsziel (Realisierung eines konkreten Projektes) erreicht ist.
Von diesem Bauverbot sind jene Baumaßnahmen ausgenommen, die zur Umsetzung des konkreten Bauprojektes erforderlich sind, welches Gegenstand
der Änderung bei Bebauungsplänen ist.
Ergänzend hat der Stadtsenat am 06.07.2005 zu Zahl I-Präs-306e/2006 den Beschluss (siehe Beilage B) gefasst, dass die Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, ermächtigt wird, bezugnehmend auf den Grundsatzbeschluss des Stadtsenates vom 03.07.2002, Zahl IV 3834/2002, im Zusammenhang mit Änderungen bei Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen mit den
betroffenen GrundeigentümerInnen und BaubewerberInnen zur Absicherung
Dienstbarkeitsverträge abzuschließen, ohne dass es hierzu einen gesonderten Beschluss des Stadtsenates bedarf. Dem Stadtsenat ist halbjährlich Bericht zu erstatten.
Frage 2:
Welche "Projektsicherungsverträge" hat die Stadt Innsbruck seit 01.06.2012 abgeschlossen? Bitte um Aufstellung nach Bauprojekt, Datum der Unterzeichnung und
Unterzeichnende des jeweiligen Projektsicherungsvertrages zumindest der Stadt
Innsbruck?
Antwort:
Seit 01.06.2012 bis heute wurden 157 Projektsicherungsverträge abgeschlossen. Die Aufstellung ist in Tabellenform beigelegt. Aus Gründen des Datenschutzes wurden die Namen bei privaten Projekten durch den Begriff "Privatperson" ersetzt. Die Projektsicherungsverträge wurden jeweils von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister sowie meistens den zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen unterzeichnet. Die jeweiligen Namen der Unterzeichnenden konnten aus Zeitgründen nicht recherchiert werden.
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