Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.316

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lungsmeldung an die Behörde sowie den Nachweis, dass auch sonstige wichtige Bestandteile des Projektes vertragskonform ausgeführt wurden, zu erbringen. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, sichert zu, nach Erhalt der Benützungsbewilligung/Fertigstellungsmeldung sowie aller sonstigen erforderlichen Nachweise eine abschließende Überprüfung durchzuführen.
Die Stadt verpflichtet sich ihrerseits, in die Löschung obiger Dienstbarkeit
des Bauverbotes (nur dann) einzuwilligen, wenn die/der Dienstbarkeitsbesteller/in all ihren/seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachgekommen ist,
das heißt das betreffende Projekt vertragsgemäß und entsprechend der einen
integrierten Bestandteil des Vertrages bildenden Projektmappe umgesetzt hat.

Frage 6:

Welche Nachteile hat die Stadt Innsbruck bei Unterzeichnung eines sogenannten
"Projektsicherungsvertrages"?

Antwort:

keine

Frage 7:

Warum erfolgt die Unterzeichnung eines sogenannten Projektsicherungsvertrages
immer intransparent, sodass nicht einmal der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung über selbige informiert wird?

Antwort:

Die Unterzeichnung des Projektsicherungsvertrags ist nur ein Baustein im
Ablauf einer Projektentwicklung, die grundsätzlich mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, akkordiert und in Kenntnis durch
den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte erfolgt. Zu Beginn der Projektentwicklung werden wesentliche stadt-, verkehrs- grünplanerische Rahmenbedingungen, Anforderungen, Zielsetzungen und Vorgangsweise dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte zur
Kenntnis gebracht, ebenfalls bei Vorlage des geplanten Projektes sowie bei
Vorlage und Beschlussempfehlung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes. Auf wesentliche Anforderungen, die vertraglich gesichert werden sollen, wird in den Berichten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration, jeweils hingewiesen, die operative Ausarbeitung der Verträge
erfolgt jeweils selbständig durch die Fachabteilungen.

Frage 8:

Werden "Projektsicherungsverträge" von den politischen VerantwortungsträgerInnen vorbehaltlich der Widmung des Gemeinderats unterzeichnet?

Antwort:

Ein Vorbehalt ist im Vertragstext nicht vorgesehen.

Frage 9:

Wenn ja, warum wird dann im Gemeinderat bzw. medial kolportiert, dass man sich
der/dem Vertragspartner/in gegenüber mit einem sogenannten "Projektsicherungsvertrag" rechtlich verpflichtet fühlt, und man gegebenenfalls mit rechtlichen
Schritten seitens des/der Vertragspartners/in rechnen muss?
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