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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.320

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BEILAGE A

15.

IV 3834/2002
Zach Josef, Neuerricht),lng des Dachstuhles beim Objekt Museumstraße 8, Anderung des Bebauungsplanes
Nr. fN - 8 2, Einräumung der Dienstbarkeit des Bauverbotes
Änderungen bei Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen, Abschluss von privatrechtlichen Verträgen mit
den betroffenen Grundeigentumem hinsichtlich grundbücherliche Sicherstellung der Dienstbarkeit des Bauverbotes bis zur Realisierung eines konkreten Bauprojektes, Grundsatz

B: (bei Stimmentha ltung von
Bgm.-Stellv. Zach wegen Befangenhei t)
1. Josef Zach räumt der Stadtgemeinde Innsbruck auf seinem Grundstück
.571 in EZ 636 GB 8 l 113 Innsbruck (Museumstraße 8) die Dienstbarkeit des Bauverbotes unentgeltlich ein. Von diesem Bauverbot sind jene Baumaßnahmen ausgenommen, die z ur Umsetzung Bauprojektes erforderlich sind, welches Gegenstand der Anderung des
Bebauun gsplanes ist. Nach Fertigstell ung stimmt die Stadtgemeinde
lnnsbrncl< der Löschung zu.
2. Zur näheren Vertragsregelung wird die Mag.-Abt. IV, Vertragswesen,
ermächtigt.
Grundsatzbeschluss:
Die Mag.-Abt. IV wird ermächtigt, im Zusammenhang mit Änderungen bei
Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen mit den betroffenen Grundeigentümern privatrechtliche Verträge abzusch li eßen, denen zufolge eine
Dienstbarkeit des Bauverbotes grundbücherlich s ichergestellt wird, bis das
Planungsziel ( Realisierung eines konkreten Projektes) erreicht ist. Von
diesem Bauverbot sind jene Baumaßnahmen ausgenommen, die zur Um-

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setz9.ng des konkreten Bauprojektes erforderlich sind, welches Gegenstand
der Anderung bei Bebauungsplänen ist.