Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.319
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Frage 15.
Aufgrund welcher Rechtgrundlage dürfen politische VertreterInnen der Stadt Innsbruck "Projektsicherungsverträge" unterzeichnen bzw. wer überprüft die Rechtmäßigkeit der sogenannten "Projektsicherungsverträge" zum Wohle der Stadt?
Antwort:
Nach § 42 Abs. 2 IStR ist eine Urkunde, mit der die Stadt privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, bei einem Geschäft, zu dessen Abschluss die Zustimmung des Gemeinderates oder des Stadtsenates notwendig ist, unter Anführung des Beschlusses vom Bürgermeister und zwei weiteren Mitgliedern
des Gemeinderates zu unterfertigen.
Projektsicherungsverträge werden unter Anführung des Grundsatzbeschlusses vom 03.07.2002 (siehe Beilage A) jeweils vom Bürgermeister und zwei
weiteren Mitgliedern des Gemeinderates unterfertigt.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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